JoannaLena
Guten Tag Frau Bader, herzlichen Dank für die letzte Antwort. Herr Dr. Bluni hatte mich gebeten diese Frage an Sie weiterzuleiten: 1. Wäre ein BV unter folgenden Umständen möglich wenn man keine gesundheitlichen Beschwerden hätte?: Mein AG reagiert weder auf Mails noch auf Anrufe seit ich ihm von der SS erzählt habe. Selbst Unterlagen (z.B.: Lohnabrechnung) lässt er mir nicht zukommen. Ich kann mir nicht vorstellen unter diesen Umsänden bald wieder Vollzeit dort zu arbeiten. Ich bekomme totale Panik wenn ich nur dran denke. Das macht mich richtig fertig. Ich weiss genau dass jetzt alle dauernd über mich lästern. Ich habe auch riesige Angst dass meinem Kind durch den Stress schaden nimmt! 2. Wer würde das BV austellen?- Der Arzt? 3. Würde der AG mitbekommen weshalb man ein BV bekommt? 4. Hätte das juristische folgen für den AG? 5. Muss der AG dann dazu Stellung nehmen? Herzlichen Dank Beste Grüße Lena
Hallo, 1. Ein Beschäftigungsverbot erhält man, wenn auf der Arbeit Gefahr für Mutter und Kind drohen. nur weil der Arbeitgeber nicht auf ihre Mails reagiert, kann ich kein Mobbing oder etwas ähnliches erkennen. 2.+3. Der Arzt kann ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen, dabei muss aber der Grund genau angegeben werden, damit der Arbeitgeber das nachvollziehen kann. Wenn er den Grund anzweifelt, kann das ganze bei einem übergeordneten Arzt, Betriebsarzt oder ähnlichen, überprüft werden. sso wie sie das schildern, denke ich nicht, dass ein Beschäftigungsverbot Bestand hätte. 4. Der Arbeitgeber muss den Lohn weiter bezahlen und kann ihn bei der Krankenkasse zurückfordern 5. s.o Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du wieder zur Arbeit erscheinst, wird der AG dich doch nicht weiter ignorieren können. Wenn du unter keinen Umständen arbeiten willst, darfst du auch kündigen.
mellomania
das wäre sozialbetrug. ein BV ist doch nicht zum spaß da, das geht so nicht. du bis am ende der depp wenn das rauskommt und frau bader wird hier sicherlich nicht zum betrug beraten. geh doch einfach hin. jetzt kommt die mobbing schiene wieder. sorry wenns hart klingt aber nur weil du angst vor dem AG hast schadet das keinem baby. mannmann. geh hin, besprich das und wende dich an die geschäftsleitung. wenn das nicht hilft anwalt. aber kein betrügerisches BV!!!
Mitglied inaktiv
Ist es denn nicht möglich, in einem vernünftigen Ton zu antworten. Nicht jede Frau hat Jura studiert oder ist Verwaltungsfachwirt und sich somit der Tragweite bewusst. Man kann es auch normal erklären bzw. scheinbar kann man es nicht...
Mitglied inaktiv
Hast du schon Kontakt mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt aufgenommen?
Mitglied inaktiv
Nachtrag zu eben. Das Gewerbeaufsichtsamt kann dir wirklich sehr gut weiterhelfen, denn es gibt gewisse Regeln (siehe Mutterschutzgesetz) die eingehalten werden müssen und wenn dies nicht gelingt muss der AG dir ein BV ausstellen. Ich kenne es von meinem FA so, dass er keine oder sehr sehr selten ein BV ausstellt. Wenn du gesundheitliche Beschwerden hast, dann wird dir der FA eine Krankschreiben ausstellen, denn krank geht vor BV. Zudem gibt es ein generelles oder ein individuelles BV, aber auch können dir die Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes sehr kompetent weiterhelfen.
mellomania
um selber zu merken, dass das ganz großer käse ist. bv haben wollen aber sich mit den pflichten und rechten nicht befassen? das googlet man doch oder so, es wird hier auch ständig danach gefragt. wenn man eigeninitiative zeigt und die beiträge dazu liest, die schon da sind, muss man doch merken, dass das so net geht. der böse arbeitgeber, man hat angst, schadet das dem kind. sorry. da geht man hin, redet und gut. bv ist für frauen, die ernsthafte probleme haben und das wünsche ich keiner. das ist kein urlaub!! und wenn einem die realität nicht passt, dann kann ich nix dafür. aber das wird hier so oft durchgekaut...
Kristiiin
Grundsätzlich gebe ich Ihnen absolut Recht. Aber die werte JoannaLena schießt weit übers Ziel hinaus. Sorry, BV weil Sie zu faul ist Ihre Abrechnung zu holen und sowieso schon vor der SS krank war... eine Verarsche für jede Frau, jede Schwangere, jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer, der seine Leistung bringt!
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit