Frage: Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu Beschäftigungsverbot und hoffe, Dass Sie mir weiterhelfen können. Ich werde in einer Woche 44 und bin in der 15. SSW. In April hatte ich einen Fehlgeburt in der 10. SSW (verhaltener abort). Seit Anfang SS bin ich wegen eines Nervenzusammenbruchs, Depression und Angsstörung (Stress bei der Arbeit+Kinderwunschbehandlung+Fehlgeburt) krankgeschrieben. Meine Gynäkologing hat für meine Psychische Situation kein Verständnis und hat mir gesagt, sie würde mir nicht mal krankschreiben. Die Krankschreibung hat mir bis jetzt mein HA gegeben. Jezt ist mein HA auch bereit ab Oktober mir ein BV zu geben. Ich habe bereits eine Psychotherapy begonnen. Ich kann nicht sagen, dass mir wirklich besser geht, die Angsstörung und die Depression belasten mich noch sehr. Nur die Psychosomatische Beschwerden, wie zittern, Herzrasen, weinen und schwitzen, die ich am Anfang hatte sind teilweise weg oder gemildert. Bin ich Ihrer Meinnung nach ein Kandidat für BV? Kann mein HA mir ein BV schreiben, ohne dass jemand ein Problem bekommt? Kann ich deswegen von AG Probleme bekommen? Ich bin Büroangestellte und arbeite vollzeit. Herzlichen Dank im Voraus und schöne Grüße

von Kassandan am 15.09.2014, 17:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Bei ihnen liegt es ja nicht an der Arbeit, sonder an ihrem gesundheitlichen Zustand. Ein Beschäftigungsverbot ist deshalb nicht der richtige Weg. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Es gibt keinen Grund für ein BV, denn nicht Dein Job gefährdet die Schwangerschaft , sondern Deine psychische Gesundheit. Für ein BV muss der Job die Schwangerschaft gefährden.

von Sternenschnuppe am 15.09.2014, 21:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Die Idee von BV kam von meiner Krankenkasse, die haben mir angeschrieben und die Vorlage für ein BV beigefügt. Mein HA ist bereit diese mir auszustellen wegen psychischer Stress auf der Arbeit, Keinen Ruheraum, lange Sitzposition (ca 9 std.). In dem Fall wen könnte Probleme bekommen falls ich doch einen ein BV bekommen würde? Sie meinen mein Arbeitgeber könnte das anfechten? Lieben Dank und schöne Grüße

von Kassandan am 16.09.2014, 17:15



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