Mitglied inaktiv
Hallo Frau Kollegin, ich bin zwar selbst Juristin, bräuchte aber trotzdem mal Ihren Rat: Ich arbeite seit einigen Jahren als jur. Redakteurin. Letzten Herbst erhielt ich eine betriebsbedingte Kündigung und verlor am darauffolgenden Tag in der 8. SSW mein Kind (der AG wusste noch nichts von der SS). Wegen der SS war die Kü natürlich unwirksam. Ich war dann sehr lange krank geschrieben. Nun befinde ich mich in der 13. SSW. Da auch diese SS nicht unproblematisch war, arbeite ich erst seit kurzer Zeit wieder. Die Situation am Arbeitsplatz ist sehr belastend (insb. nach der vorangegangenen Kü). Hinzu kommt, dass es ständig zu Auseinandersetzungen mit meinem Vorgesetzten bzgl. der SS kommt (bspw., weil ich gesundheitlichen Gründen Dienstreisen nicht wahrnehmen konnte und nun um den Resturlaub bis zum Mutterschutz). Für gewöhnlich lasse ich mir nicht die Butter vom Brot stehlen, aber momentan belastet mich das alles sehr, sogar so, dass ich starke Bauchschmerzen bekomme. Ich denke nun darüber nach, mir von meiner Gynäkologin ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuschG ausstellen zu lassen. Dabei erfährt der AG ja nur den Umfang des Verbotes, nicht aber die Gründe. Sollte er das Beschäftigungsverbot anzweifeln, müsste ich unter Umständen meine Ärztin von der Schweigepflicht entbinden. Sollte dann das Thema "psychische Belastung am Arbeitsplatz" zur Spreche kommen, wird es sicher zu unschönen Auseinandersetzungen kommen und ich brauche mich vermutlich nach dem Ablauf der Elternzeit bei meinem Chef nicht mehr blicken lassen. Diesen Weg scheue ich. Wäre es daher ratsam, das Beschäftigungsverbot für den Fall der Fälle auf einen medizinischen Grund (bspw. wiederholte Blutungen) zu stützen und es so von Seiten des Arbeitgebers weniger angreifbar zu machen? Vielen Dank für Ihren Rat Tina22
Hallo, ich würde das mal mit dem FA besprechen-grds. hat der AG gar kein Recht, den Grund zu erfahren. Es sei denn, es gibt einen Grund zur Anzweiflung. Alleine die Fehlgeburt könnte doch ein Grund sein. In eine Diskussion würde ich mich da gar nicht einlassen. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Hallo Frau Bader, ich bin als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt. Im Oktober 2024 wurde ich schwanger und meine Tochter wurde im Juni 2025 geboren. Im September 2024 hatte ich meine Arbeitsstelle gewechselt und dabei noch einige Stunden Zeitguthaben aus meiner vorherigen Stelle mitgenommen. Im Dezember 2024 wurde fü ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt