Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Kollegin, ich bin zwar selbst Juristin, bräuchte aber trotzdem mal Ihren Rat: Ich arbeite seit einigen Jahren als jur. Redakteurin. Letzten Herbst erhielt ich eine betriebsbedingte Kündigung und verlor am darauffolgenden Tag in der 8. SSW mein Kind (der AG wusste noch nichts von der SS). Wegen der SS war die Kü natürlich unwirksam. Ich war dann sehr lange krank geschrieben. Nun befinde ich mich in der 13. SSW. Da auch diese SS nicht unproblematisch war, arbeite ich erst seit kurzer Zeit wieder. Die Situation am Arbeitsplatz ist sehr belastend (insb. nach der vorangegangenen Kü). Hinzu kommt, dass es ständig zu Auseinandersetzungen mit meinem Vorgesetzten bzgl. der SS kommt (bspw., weil ich gesundheitlichen Gründen Dienstreisen nicht wahrnehmen konnte und nun um den Resturlaub bis zum Mutterschutz). Für gewöhnlich lasse ich mir nicht die Butter vom Brot stehlen, aber momentan belastet mich das alles sehr, sogar so, dass ich starke Bauchschmerzen bekomme. Ich denke nun darüber nach, mir von meiner Gynäkologin ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuschG ausstellen zu lassen. Dabei erfährt der AG ja nur den Umfang des Verbotes, nicht aber die Gründe. Sollte er das Beschäftigungsverbot anzweifeln, müsste ich unter Umständen meine Ärztin von der Schweigepflicht entbinden. Sollte dann das Thema "psychische Belastung am Arbeitsplatz" zur Spreche kommen, wird es sicher zu unschönen Auseinandersetzungen kommen und ich brauche mich vermutlich nach dem Ablauf der Elternzeit bei meinem Chef nicht mehr blicken lassen. Diesen Weg scheue ich. Wäre es daher ratsam, das Beschäftigungsverbot für den Fall der Fälle auf einen medizinischen Grund (bspw. wiederholte Blutungen) zu stützen und es so von Seiten des Arbeitgebers weniger angreifbar zu machen? Vielen Dank für Ihren Rat Tina22


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich würde das mal mit dem FA besprechen-grds. hat der AG gar kein Recht, den Grund zu erfahren. Es sei denn, es gibt einen Grund zur Anzweiflung. Alleine die Fehlgeburt könnte doch ein Grund sein. In eine Diskussion würde ich mich da gar nicht einlassen. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall?  Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vor meiner Schwangerschaft aufgrund von Panik und Depression krank geschrieben. Jetzt bin ich in der 11. SSW. Allein der Gedanke daran, dass ich wieder arbeiten muss, verursacht bei mir, das es mir psychisch schlechter geht, ich Schlafstörung bekomme, meine Schwangerschaftsübelkeit zunimmt und ich vermehrt Unt ...

Liebe Frau Bader,  Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...