Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot

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Hallo Frau Bader, ich habe täglich eine einfache Fahrtzeit mit dem Auto von 1 - 1,5 Std. mit erheblichen Streßsituationen (ich arbeite im Münchner Norden und die Verkehrslage dort ist nicht gerade ruhig). Meine FÄ hatte nun bedenken angemeldet, daß diese tägliche Fahrerei nicht besonders gut für die Schwangerschaft ist (häufige starke Bremsungen, ständiger Wechsel zwischen Gas und Bremse). Kann die FÄ aus diesem Grund ein Beschäftigungsverbot aussprechen und wenn ja, welche rechtlichen Mittel hat mein AG, um gegen dieses Beschäftigungsverbot anzugehen. Meinen Alternativvorschlag auf Heimarbeit für ca. 3 Tage in der Woche hat er bereits schriftlich abgelehnt. Gruß Dani


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Dani, Als werdende oder stillende Mutter dürfen Sie während Ihrer Schwangerschaft und der Stillzeit bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. Im Gesetz sind daher allgemeine Beschäftigungsverbote genannt, die hier aber alle nicht zutreffen. Es kann für Sie auch ein persönliches Beschäftigungsverbot gelten: Wenn ein Arzt bei einer Untersuchung feststellt, dass Sie oder Ihr Kind gesundheitlich gefährdet sind, falls Sie ihre Tätigkeit weiter ausüben, dürfen Sie an diesem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden. Möglich wäre dann, dass Ihr Arbeitgeber Sie - zum gleichen Entgelt - an einen anderen Arbeitsplatz umsetzt. Dieses Beschäftigungsverbot unterscheidet sich von einer Krankschreibung. Sie haben bei keinem Beschäftigungsverbot Einkommensverluste zu befürchten, da Sie Mutterschutzlohn (zu unterscheiden vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen) in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns erhalten. Gruß, NB


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Liebe Dani!


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Liebe Dani! Lass Dir dieses Beschäftigungsverbot bloß nicht aufschwatzen. Dies ist lediglich ein Zettel wo deine FÄ drauf schreibt das sie Dir ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Ich hatte mit dem Wisch nur Probleme weil er nirgendwo anerkannt wurde (selbst auf dem Arbeitsamt nicht). Meine FÄ wollte aber nichts anderes ausstellen deshalb habe ich den Arzt gewechselt und der hat mir ohne Probleme einen Krankenschein ausgestellt. Du hast mit diesen Zettel keinerlei Anspruch wenn es schlecht läuft bist du nicht mal mehr versichert. War bei mir so da ich dann nicht mehr "vermittelbar" war. Lass Dich Krankschreiben dann kann dir weder Dein Arbeitgeber noch deine Krankenkasse was. Viele FÄ wissen nicht das der Wisch nichts Wert ist. LG Vanchen


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hi dani, also bei meiner schwester war das ähnlich wie bei dir,und sie bekam auch ein beschäftigungsverbot und hatte keine probleme sie gab dem wisch ihrem arbeitgeber und war bis zur geburt daheim,und hat auch etwas von zuhause aus gemacht. ich denke mal wieso sollte die fa einem so einen wisch geben wenn der nix nutzen soll?kann ich irgendwie nicht so glauben aber warte mal bis dir frau bader antwortet oder frag doch nochmal deine fä. ich hoffe ich konnte dor etwas helfen l.g marri :-)


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Im Gegenteil, ein Beschäftigungsverbot ist "besser" als eine Krankschreibung, weil Du volles Gehalt weiter bekommst und nicht nach 6 Wochen gekürztes Krankengeld. Wenn der AG das Papier nicht akzeptiert, gehst Du zum Gewerbeaufsichtsamt. Mein AG ist auch ganz blaß geworden und wollte den Vertrauensarzt einschalten, hat aber schließlich eingesehen, daß es nichts zu machen gibt. Schöne Grüße, Elisabeth. P.S.: Dein AG hat aber das Recht, dich so einzusetzen, daß das Beschäftigungsverbot umgangen wird. Z.B. kann er Dich auf einen Arbeitsplatz versetzen, der näher an Deiner Wohnung liegt. Pech hast Du, wenn Dein AG nachweisen kann, daß Du Deinen Arbeitsplatz auch mit dem ÖPNV erreichen kannst, das ist Dir nämlich zuzumuten (was ich auch richtig finde).


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