Kara95
Guten Tag, habe eine Frage. September 2021 habe ich meine Tochter auf die Welt gebracht und hatte von Anfang an beschäftigungsverbot. Nach meiner Elternzeit habe ich angefangen zu arbeiten, nach paar Tagen Arbeit musste ich mich wegen mobbing krankgeschrieben. 04.09.2024 wurde ich ausgesteuert. 23.09.2024 (gestern) hatte ich mein Gespräch mit meinem Arbeitgeber und werde ab morgen wieder anfangen zu arbeiten. Gestern und heute habe ich frei. Die Frage ist. Könnte ich morgen vor meiner Arbeit Beschäftigungsverbot einreichen? (10ssw) oder sollte ich lieber paar Tage arbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, sry, das klingt komisch. Erst 78 Wo. krank und dann gerade bei Eintritt einer neuer Schwangerscahft mit BV plötzlich ohne Wiedereingliederung wieder gesund. Ich denke nicht, dass die KK das durchwinkt. Da muss man schon genau darlegen, warum man gerade jetzt wieder gesund ist und was vorher dafür geschehen ist. Liebe Grüße NB
mela_mit_alex
dem Arbeitgeber mitteilen, dass man Schwanger ist.. damit er eine gefährdungsbeurteilung machen kann.. ein Beschäftigungsverbot kann bei Bedarf der AG aussprechen, und ein Beschäftigungsverbot vom Arzt kann angezweifelt werden wenn es den Arbeitsplatz betrifft...
Kara95
Ich werde ja Beschäftigungsverbot wegen meiner chronischen Erkrankung bekommen könnte es trotzdem angezweifelt werden?
KielSprotte
Was denn nun Mobbing oder chronische Krankheit? BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus. So oder so wird die Krankenkasse genau prüfen - gerade falls das BV vom Arzt kommen sollte....
Kara95
Wegen mobbing war ich krankgeschrieben. Wegen Chronischer Erkrankung werde ich Beschäftigungsverbot kriegen.
Ani123
Sie teilen ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mit. Er macht eine Gefährdungsbeurteilung. Sollte er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit haben spricht er ein Beschäftigungsverbot aus. Wenn sie ein Beschäftigungsverbot vom Arzt haben hätten sie das ihrem Arbeitgeber auch schon mitteilen können, auch wenn das erst ab dem 1. Arbeitstag gilt. Somit hätte er ihre Vertretung planen können was für ein gutes Betriebsklima förderlich sein kann. Gestern, 23.09., beim Gespräch, wussten sie bereits, dass sie schwanger sind. Zudem klingt es so, als hätten sie da auch schon gewusst, dass sie ein medizinisches Beschäftigungsverbot bekommen können. Da stellt sich die Frage, warum sie das ihrem Arbeitgeber nicht mitgeteilt haben. Es könnte so wirken, als wollten sie alles sicher fest machen, dass sie wieder ihre Arbeit aufnehmen um das wissentlich nicht zu machen, weil ein Beschäftigungsverbot kommt. Sie schreiben, dass sie ausgesteuert wurden. Was haben sie in den 78 Wochen bis dahin gemacht um ihre gesundheitliche Situation nachhaltig zu verbessern und wieder arbeitsfähig zu sein? Z. B. Psychotherapie und Reha? Wenn gar nichts ist es auffällig, wenn sie genau jetzt wieder gesund sind. Denn nach der Aussteuerung hätten sie trotz Arbeitgeber ALG1 beantragen können, insofern die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht. Ob eine chronische Krankheit ein Kriterium für ein Beschäftigungsverbot ist weiß ich nicht. 2021 war auch noch Corona. Da galten andere Regeln. Es kann durchaus sein, dass die Krankenkasse das jetzt anders sieht. Bei Beschäftigungsverbot müssten sie arbeitsfähig sein, was sie wegen der chronischen Krankheit in der Schwangerschaft nicht sind. Daher könnte die Krankenkasse zur AU tendieren. AU, egal ob schwangerschaftsbedingt oder nicht, und Monate im Krankengeld zählen als sog. 0-Runden. Das EG würde nur der Mindestsatz von 300 € sein. Um das zu verhindern wäre ein Beschäftigungsverbot gut. Das erhöht das neue EG. Allerdings weiß das auch die Krankenkasse und prüft in der Regel gerade solche Fälle genauestens. Und sollte festgestellt werden, dass sie das geplant haben kann es Konsequenzen haben, wie z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug und fristlose Kündigung. Vergessen Sie nicht, dass ihr 1. Kind trotz Beschäftigungsverbot so betreut sein muss als könnten sie arbeiten. Denn sobald ein Beschäftigungsverbot endet müssen sie arbeiten. Und sollten sie das wegen fehlender Kinderbetreuung nicht können kann ihr Arbeitgeber eine Prüfung bei der Krankenkasse beantragen. Und sollte herauskommen, dass die Betreuung nie gewährleistet kann hat das o. g. Folgen haben. Sie fragen, ob sie erst ein paar Tage arbeiten sollen und dann ins medizinische Beschäftigungsverbot. Entweder sie dürfen arbeiten, dann brauchen sie kein Beschäftigungsverbot, oder sie dürfen nicht. Erst geht es ein paar Tage und dann plötzlich wegen der chronischen Krankheit nicht, welche auch schon Grund für das 1. Beschäftigungsverbot war, das klingt dann unglaubwürdig. Und da sie die Frage gestellt haben gehe ich davon aus, dass arbeiten möglich wäre. Dann sollten sie das machen. Wäre das nicht möglich hätten sie die Frage nicht gestellt, sondern geschrieben, dass das Beschäftigungsverbot ab morgen greift.
Neverland
Die KK wird das wohl sehr genau prüfen. Plötzlich passender Weise fällt das Mobbing weg unn man kann wieder, ohne nach so langer zeit eine Wiedereingliederung mit zu machen, direkt wieder voll arbeiten. Und passenderweise ist man auch direkt schwanger und winkt mit einem BV vom Arzt. Wenn da KK und AG nicht genau schauen wären die selten dämlich. Eine chronische Krankheit dürfte auch kein BV begründen.
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