Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot zum Ende der Elternzeit

Frage: Beschäftigungsverbot zum Ende der Elternzeit

AnniS.

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Hallo Frau Bader, ich bin bis Ende Juli in Elternzeit mit Kind Nummer 1. (Hatte zwei Jahre Elternzeit) jetzt bin ich schwanger mit Kind Nr. 2 und werde aus gesundheitlichen Gründen einen BV bekommen. Ich bin in der 8 SSW. Ich sollte meine Stelle wieder vollzeit antreten. Bekomme ich während des BV mein Gehalt? Oder hätte ich mindestens 13 Wochen arbeiten müssen? Hatte gelesen, BV wird nach den letzten 13 Wochen berechnet. Vielen lieben Dank! Anni S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in diesem Fall bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Auch, wenn Sie keinen einzigen Tag zwischendrin gearbeitet haben. Liebe Grüße NB


Ani123

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Das BV wird aus den 13 Wochen der letzten Beschäftigung berechnet. Das ist in deinem Fall die Zeit vir Geburt von Kind 1. Hast du eine Betreuung für Kind 1, denn diese musst du nachweisen. Ohne Betreuung kein Anspruch auf BV. Verlass dich nicht aufs BV. Denn Versetzung in Büro oder Homeofficearbeit u.ä. ist möglich und auch wenn das nichts mit deinem Beruf zu tun hat, darf dein AG das machen. Arbeiten wie Kopieren, Kaffee kochen, usw. sind auch ok. Weiß dein AG schon von der erneuten SS? Dein AG muss das BV ausstellen, insofern er keine andere Beschäftigung für dich hat und das kann er erst am 1.Arbeitstag machen. Stell dich erstmal darauf ein, dass du mit Ende der EZ wieder VZ arbeiten gehst. EZ wird aus dem 12 Monaten vor der Geburt von Kind 2 berechnet. Somit wirst du da auch 0-Runden haben (Zeit, wo du noch in EZ warst.


la-floe

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in Ergänzung: für ein Beschäftigungsverbot aus gesundheitlichen Gründen ist aber nie der AG zuständig (wie auch, der ist sicher kein Gyn). Bist du denn prinzipiell arbeitsfähig Ist dein 1. Kind betreut (wichtig, wenn keine Betreuung, dann kein BV)? Du musst prinzipiell arbeitsfähig sein und auch in der Lage sein, von 1 Tag auf den anderen aus dem BV zurückzukehren, sollten die Gründe für das BV wegfallen. floe


HeyDu!

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Die Antwort von Ani123 bitte überlesen, die ist rechtlich nicht korrekt und verwirrt ggf. nur. Du musst keine Sekunde gearbeitet haben und erhälst das (aktuelle) vereinbarte VZ Geld. Gab es zwischenzeitlich Lohnsteigerungen, Stufenerhöhungen usw. gelten die also auch für Dich. Die 13 Wochen sind nur für Frauen mit wechselndem Gehalt relevant. Warum Ani vom generellen BV (AG) und nicht individuellen BV (Arzt) anfängt, verstehe ich nicht. Passt nicht zu deiner Frage. LG und sei unbesorgt. Gibt es das BV vom Arzt, bist Du finanziell abgesichert.


AnniS.

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Viele lieben Dank für die Antworten. Ja, wir haben eine Tagesmutter für 40 Std die Woche für Kind 1. Wir gingen ja davon aus, dass ich wieder voll arbeiten gehe, daher ist er auch untergebracht und das bleibt auch so. Mal sehen was der Arbeitgeber sagen wird zum BV, er weiß es noch nicht. Liebe Grüße


AnniS.

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Wenn mein erster Arbeitstag der 18.7 ist, sage ich das mit der erneuten SS und dem BV dann an dem Tag? Oder früher? (Elternzeit geht bis zum 17.7) vielen Dank!


HeyDu!

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Für den AG wäre es natürlich von Vorteil, wenn Du es zeitnah tust. Müssen tust Du nicht. Ich persönlich würde noch einen Arzttermin abwarten und eine Woche vorher den AG informieren. Es kann ja am Anfang noch viel passieren... Kommt auch auf den AG an... und die Meinungen gehen weit auseinander... Von sag es sofort zu warte noch ein bisschen...


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