Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, man bekommt aber nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot als Zahnarzthelferin in der SS wenn man weiter bis zum MS am Stuhl arbeitet, wenn der Cheff die nötigen Maßnahmen ergreift? Da mir meine Frauenärztin so ein Verbot in meiner SS nicht erteilt hat. Ist das so richtig? *Ich habe in meiner SS 2001 bis zum normalen MS am Stuhl gearbeitet, Amalgam benutzen wir nicht mehr und wenn wir solche entfernt haben brauchte ich nicht assistieren,ebenfalls brauchte ich hepatitis und ähnliche Patienten nicht behandeln,habe natürlich auch mit Mundschutz und Handschuhen gearbeitet,geröngt habe ich auch nicht.* Vielen Dank Gruß Alexa
Hallo, besprechen Sie das mit Ihrem FA-er alleine kann beurteilen, was Sie können u was nicht. Und er stellt dann ein BV aus. Gruß, NB
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