Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot wegen Übelkeit Erbrechen

Frage: Beschäftigungsverbot wegen Übelkeit Erbrechen

eve78

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  Beschäftigungsverbot Guten Tag Ich befinde mich dzt. in der 18. SSW+4 Tage. Seit der 7. SSW befinde ich mich im Krankenstand wegen starker Übelkeit und Erbrechen. Dieser Zustand hält bis dato an wobei es seit 2 Wochen mit dem Erbrechen etwas besser ist. Also meist jetzt jeden 2. Tag vormittags, aber mit der starken Übelkeit und Brechreiz kämpfe ich täglich. Meist werd ich 3.00 Uhr oder 4.00 Uhr morgens wach mit starker Übelkeit und dies dauert dann meist bis zur Mittagszeit an. Dazu kommen noch Kreislaufprobleme.  Wie erwähnt befinde ich mich noch im Krankenstand weil es mir nicht möglich ist, in die Arbeit zu fahren. Ich möchte dazu erwähnen dass mein Arbeitsweg 200 km tgl. ausmacht und ich für eine Strecke hin und retour fast 3 Stunden unterwegs bin. Diese Strecke fahre ich mit dem PKW. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln dauert eine Strecke hin und retour 5 Stunden. Ich habe meinen Frauenarzt schon wegen einem Beschäftigungsverbot angesprochen da ich bei meiner 1. Tochter genauso an starker Übelkeit und Erbrechen bis Ende der SW gelitten habe. Der meint aber dies falle nicht ins BV. Es ist ein stöndiges Hin und Her zwischen Hausarzt, Frauenarzt und chefärztlicher Kontrolle. Die Chefärztin sieht das auch nicht so tragisch und meint dies könne ja nun inder 18. ssw nicht mehr so schlimm sein und möchte mich ständig zur Arbeit schicken, nur damit sich die allgemeinen Krankenstände reduzieren.  Ich sehe das nicht ein, habe ich ihr gesagt, ich bin absolut nicht in der Lage arbeiten zugehen. Eine Freundin von mir erhielt ein BV wegen Rückenschmerzen im Büro (!). Das ist sehr ärgerlich für mich. Kennen sie die rechtliche Lage? Wäre ein BV dennoch möglich mit Übelkeit und Erbrechen?? Was soll ich weiter machen, die Arbeiterkammer um Rat fragen? Danke für ihre Bemühungen. Ich möchte erwähnen dass ich in Österreich wohnhaft bin. Lg Eve


Ryberia_16

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Ich kenne mich mit den gesetzlichen Bestimmungen und Österreich nicht aus, daher kann ich dir nur sagen wie es in Deutschland ist. Dabei ist es so, dass eine Krankschreibung einem BV voraus geht. In deinem Fall wäre auch eine Krankschreibung eher angebracht, da du nicht arbeitsfähig bist. Ein BV bekommst du nur, wenn du vollkommen arbeitsfähig wärst, aber aufgrund deiner Tätigkeit(bspw. arbeiten mit giftigen Chemikalien ohne Möglichkeit einer Ersatztatigkeit ohne eben solche) Leib und Leben von dir oder dem ungeborenen in Gefahr sind. Übelkeit und Erbrechen sind zwar nervig, aber nicht lebensbedrohlich(außer bei massivem anhaltenden Erbrechen über mehrere Tage mit absoluter dehydration, dann könnte man über ein individuelles BV nachdenken, wobei du dann auch eher im Krankenhaus landest und ebenfalls nicht arbeitsfähig wärst) aufgrund deiner Tätigkeit, denn die Übelkeit hast du ja auch Zuhause. Der Arbeitsweg ist übrigens diene private Angelegenheit und rechtfertigt in keinem Fall ein BV. Dir wird wohl oder übel nur die weitere Krankschreibung übrig bleiben. Wenn du mit der Behandlung deines Frauenarztes bzw. Chefarzt unzufrieden bist würde ich evtl über einen Wechsel nachdenken. Liebe Grüße Ryberia


Mitglied inaktiv

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In Deutschland hättest du kein BV zu erwarten, weil du nicht arbeitsfähig bist, das geht aus rechtlichen Gründen nicht.


JuneJune

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Vielleicht ist es deine gallenblase evtl kommt es durch gallensteine... das wird öfter übersehen


eve78

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Also bei meiner 1. Tochter hatte ich auch diese starke Übelkeit und Erbrechen mit Gewichtsverlust und generell habe ich die ganze sw nur 8 kg zugenommen. Ich wog nach der Geburt weniger wie vor der sw. Mich nervt nur diese Sache mit dem Krankenstand. Das ist nicht lustig ständig zum Frauenarzt Hausarzt und Chefarzt zu laufen. Der Chefarzt meint immer, ich muss mich zusammennehmen, um wieder arbeitsfähig zu sein. Also ich soll mich nicht so gehen lassen quasi. Das verärgert mich, weil es auf die Psyche geschoben wird so quasi schwanger ist nicht krank. Was ist es dann?? Wie nennt man es? Also wenn man schwanger ist darf man nicht jammern. Das ganze Hin und Her zwischen den Ärzten empfinde ich als sehr belastend. Kann man da nicht mit der Arbeiterkammer sprechen odet so?


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