Marie 123
Hallo Frau Bader, ich bin in einer etwas verzwickten Lage. Ich arbeite in einer Kindertagesstätte und habe meinem Chef in der 15.SSW mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Daraufhin bekam ich von ihm ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Seither zahlt er mein Grundgehalt von 30h pro Woche.Die ersten drei Monate meiner Schwangerschaft bis zum Beschäftigungsverbot habe ich jedoch 35h und mehr pro Woche gearbeitet, dies ist nicht vertraglich festgehalten, sondern eine mündliche Absprache gewesen. Man findet lediglich die bezahlten Mehrarbeitsstunden auf dem Lohnzettel. Mein Chef ist leider nicht gewillt mehr als das Grundgehalt zu zahlen. Nun meine Frage: Steht mir der Durchschnittslohn der letzten drei Monate zu, auch wenn ich da bereits schwanger war und dies nicht im Berechnungszeitraum liegt? Im eigentlichen Berechnungszeitraum habe ich nur die 30h/Woche gearbeitet. Und kann ich dies mit Paragraphen belegen, um ihm schriftlich etwas vorlegen zu können (außer §11 MuschG)? Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Marie
Hallo, Sie bekommt den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Wenn Sie anhand der Bescheinigung den dauernd höheren Lohn nachweisen können, müsste das auch o.k. sein. Reden Sie doch mal mit der Krankenkasse. Liebe Grüße NB
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