svenja1294
Hallo ;) Ich hoffe um Hilfe. Ich bin zur Zeit arbeitslos und in der 11 ssw. Ich habe von meinen Frauenarzt ab dem 06.06.2017 ein Beschäftigungsverbot bekommen. Jetzt habe ich ein gutes Job Angebot bekommen wo ich nächste Woche den Vertrag unterschreiben könnte und am 01.07.2017 anfangen könnte zu arbeiten . Ich würde meinen neuen Arbeitgeber dann am 1. Tag über die Schwangerschaft berichten. Kann ich dann auch das Beschäftigungsverbot mit dem Datum 06.06 abgeben oder könnte er mir dann Täuschung vorwerfen ? Sollte ich lieber von meinem Frauenarzt ein erneutes Beschäftigungsverbot ausstellen lassen mit dem Datum 01.07. Ich bitte um Hilfe
Hallo, arbeitsrechtlich hat sich das schon vor einigen Jahren geändert. Eine schwangere Bewerberin, die sich auf eine unbefristete Stelle bewirbt, darf die Frage nach dem Vorliegen einer Schwangerschaft auch dann falsch beantworten, wenn sie die vereinbarte Tätigkeit während der Schwangerschaft wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes nicht ausüben kann. Liebe Grüße NB
ALF0709
Den Vertrag unterschreiben in dem Wissen, die Arbeit gar nicht antreten zu können, das halte ich für arglistige Täuschung. Und den FA ein erneutes BV ab 1.7.17 aussprechen zu lassen, um anders dazustehen, ist eindeutig Betrug. Aber ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren. In Deutschland ist ja alles möglich.
Colien07022004
Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten: denn schwangere Frauen dürfen nicht benachteiligt werden und ganz klar ist geregelt, dass nicht ein Tag gearbeitet werden muss, um das volle Gehalt im BV zu erhalten. Mit BV steht dir ja kein ALG1 zu, sondern ALG2 Aber - du hast ja schon ein BV und weißt, dass du nicht arbeiten darfst. Das könnte dein AG als arglistige Täuschung ansehen und den AV anfechten. Auch kann er gegen die Rechtskräftigkeit des BV angehen - ausser es ist ein individuelles BV. Warum hast du eigtl ein BV in deiner Arbeitslosigkeit? Das wäre doch überhaupt nicht notwendig gewesen und hätte deine Situation zum neuen AV dtl entspannt. Es ist schwer etwas zu empfehlen, da es auf der einen Seite nicht fair gegenüber dem AG ist aber du als Schwangere eben auch sehen musst, wie du um die Runden kommst.. Ich selbst glaube; dass das Wissen um die nicht Verfügbarkeit den AV beeinträchtigen könnte! LG
svenja1294
Es ist so das mein Vertrag jetzt ausläuft . Also ich bin noch nicht Arbeitslos ( war doof geschrieben ) . Und ich arbeite zur Zeit in einem Altenheim ( deshalb das BV ) . Ich weiß nicht ob ich in der neuen Stelle ( Krankenhaus ) überhaupt ein BV bekomme . Das müsste ich mit dem Frauenarzt abklären . Meine Krankenkasse meinte ich bin nicht verpflichten zu sagen das ich Schwanger bin deshalb könnte ich den Vertrag unterschrieben und dem Chef halt dann eine Bestätigung der Schwangerschaft vom Frauenarzt vorlegen . Alles weitere müsste ich dann mit dem Frauenarzt klären , ob er sagt es gibt für die neue Arbeit auch ein Beschäftigungsverbot oder ob er sagt ich dürfte dort arbeiten .
Colien07022004
Verpflichtet bist du nicht, deine Schwangerschaft anzugeben! Ich glaube ohnehin, dass für deine neue Stelle, ein neues BV von Nöten ist. Das alte wird sicher auch auf deine alte Arbeit bezogen sein! Ein KH hat immer einen Betriebsarzt und darüber musst du dann gehen! Oftmals hat ein KH auch die Möglichkeit dich schwangerschaftsfreundlich umzusetzen. Ich würde bei deinem FA anrufen und fragen, auf was sich das BV bezieht. Wenn du ein individuelles bekommst, dann würde ich mir ein neues BV zum 01.07 ausstellen lassen! LG
svenja1294
Vielen Dank für deinen Eintrag . Ja genau , da könnte ich dann mit dem Betriebsrat sprechen . Ja das BV wurde wegen der alten Arbeit ausgestellt . Da mein Chef sagte er kann das Mutterschaftsgesetz nicht einhalten und ich soll mit meinem Frauenarzt darüber reden . Ich denke auch , falls mein Arzt meint ich soll an der neuen Arbeit auch eins bekommen , dann wird er eins für die neue und ab dem 1.7 ausstellen . Habe am freitag einen Termin beim Arzt da werde ich ihn drauf ansprechen .
Mitglied inaktiv
Halt Moment, Du hast ein BV vom FA ausgestellt bekommen wegen der Arbeit? Das hätte der nicht machen dürfen. Entsprechend ist das ganze BV schon fragwürdig. Den Dein Arzt kann ja nicht feststellen welche Arbeit Du genau machen musst und ob der Ag evtl einen anderen Arbeitsplatz hat. Wegen der Arbeit wäre nämlich dein Ag in der Pflicht gewesen das BV auszusprechen. und dann auch nur solange wie eben wirklich nötig, also bis Auslaufen des Vertrages. Der neue AG dagegen muss dann wieder extra prüfen ob er Arbeit für dich hat die dem Mutterschutzgesetz entspricht. In dem falle das er nichts hat, müsste er ein neues BV aussprechen. Kann er aber jetzt gar nicht, weil fälschlicherweise Dein Arzt eines ausgestellt hat und dann sicherlich bis zum Mutterschutz. dagegen kann der Ag nichts machen - und das könnte man dann durchaus als arglistige Täuschen ansehen da du ja zu keinem Zeitpunkt überhaupt in der Lage bist zu arbeiten. Dein Problem ist schlicht und einfach das dir ein BV ausgestellt wurde was nicht hätte ausgestellt werden dürfen - und jetzt zieht sich der Rattenschwanz. ich persönlich würde da jetzt mit dem neuen Ag mit offenen Karten spielen, auch auf die Gefahr hin das dann der Job platzt. Und dann den Arzt um Aufhebung des nicht zulässigen BV bitten. der soll das dann eben bis Ende des Monats befristen. Und dann drohen auch keine Probleme beim Arbeitsamtes bezüglich ALG1 wenn es mit dem neuen Job nicht klappt.
svenja1294
Nein ich habe das nicht wegen des Arbeitgeber bekommen . Da kommen noch andere Sachen hinzu . In meinem BV steht " Frau **** geboren *** kann ihre berufliche Tätigkeit zum Schutz des Lebens oder Gefährdung der Gesundheits an Mutter und Kind nicht ausüben . Ein Beschäftigungsverbot nach **** Absatz 1 mutzerschutzgesetz ist daher medizinisch notwendig! Das beschäftigungsverbot besteht ab dem 06.06.2017" Dies ist so richtig , dies sagte mir auch meine Krankenkasse ..
Mitglied inaktiv
Wenn das BV wegen der Tätigkeit war, dann hätte der Frauenarzt das niemals aussprechen dürfen. Nun habt ihr ein Problem. Denn das generelle BV vom Arbeitgeber hätte mit der Beschäftigung auch geendet. Aber da du ein individuelles vom Frauenarzt hast (für das er nicht einmal zuständig war!!), kannst du nicht einfach eine neue Stelle annehmen und weiterarbeiten. Der Frauenarzt hat seine Kompetenzen eindeutig überschritten und könnte dafür regreßpflichtig gemacht werden, wenn das BV nur wegen der Tätigkeit und nicht körperlich begründet war. Im KKH würde ich bei der Bewerbung sagen, dass du schwanger bist, aber dass du bereit bist, eine geeignete Ersatztätigkeit auszuführen. Es gibt im KKH eine Menge administrativer Aufgaben auf jeder Station. Wenn akuter Personalmangel herrscht, nehmen sie dich sogar, mit viel Glück. Ansonsten darfst du in anderen Branchen arbeiten, die sich für Schwangere eignen.
MamaDita
Du sagst ja, es war ein BV aufgrund verschiedener Gründe. Aufgrund von SS Beschwerden kann der Frauenarzt durchaus eins ausstellen. Man kann das nicht rückgängig machen. Arbeiten darfst du nicht. Ich würde dir raten, sag morgen erstmal nichts und warte ab, was Frau Bader dazu sagt. Ggf. kannst du den Vertrag ja dann unterschreiben oder auch nicht. Bekommst du nicht automatisch das Geld, was du vor Ausstellung des BV bekommen hast? Wenn das ausbezahlt wird, was du aktuell bekommen würdest, wäre der neue Job natürlich wichtig für dich. Natürlich eine blöde Situation, aber du musst ja auch sehen, wie du über die Runden kommst und das Gehalt übernimmt ja die Krankenkasse für den AG.
ALF0709
Sie soll nächste Woche doch schon den Vertrag unterschreiben!!!!
ALF0709
Sie soll doch nächste Woche schon den Vertrag unterschreiben!!!!
ALF0709
die KK tatsächlich zur Unterschrift geraten hat. Denn sie müssen dann ja zahlen.
MamaDita
Sorry, aber in einem anderen Forum hat sie geschrieben, dass sie morgen einen Termin beim neuen AG hat. Und dann würde ich es so handhaben. Das sind Mutterschutzrichtilinien, ich finde es korrekt, wenn die KK einen informiert statt über Kosten nachzudenken. Überlegt alle mal, wie es euch in so einer Situation gehen würde.
ALF0709
Der Arbeitgeber wird beim Gewerbeaufsichtsamt den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und sogar damit durchkommen. Da kann sie sich dumm und dämlich klagen, sie riskiert sogar noch eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung. Und ja, ich finde die gesetzliche Regelung in Ordnung.
ALF0709
ändert es nichts an der Tatsache, dass sie weiß, dass sie den Job gar nicht antreten kann. Es ist und bleibt eine STRAFTAT. Ich weiß immer nicht, ob euch das so ganz egal ist, dass es eine Straftat ist. Und wenn ich als AG durch alle Instanzen gehen müsste, aber die Frau würde ich nicht einen Tag bezahlen.
Mitglied inaktiv
Wenn Dein Arzt das BV ausgesprochen hat, dann weil eben wie gesagt Kind und Du gefährdet sind. dann kann das auch nicht aufgehoben werden wenn du woanders arbeitest. Nur der vollständigerhalber. Davon ab, selbst wenn du den Job behälst weil der Ag da nicht raus kommt, nach der EZ dürftest du ihn schnell los sein.
ALF0709
BV und MuSchu, der AG darf löhnen und die TE braucht keinen Finger krumm machen. Dann bekommt sie nach 3 Jahren Elternzeit noch ein Kind wieder mit BV und der AG zahlt wieder. Und vielleicht (bei gutem Einkommen) kann sich das auf Jahre hinauszögern. Die TE sagt sich: Was schert mich, was nach der Elternzeit ist? Ich will die Kohle jetzt auf jeden Fall um jeden Preis. Ich verstehe echt langsam die AG.
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