Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und inflationsausgleichprämie

Frage: Beschäftigungsverbot und inflationsausgleichprämie

Mia2023

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in Teilzeit beschäftigt in einer Bäckerei (30std/woche) Nun zu meiner frage: Ich bekam vom Arbeitgeber einen Brief das ich eine Inflationsprämie bekomme mit dem nächsten Lohn , 5 Tage später kam ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber. Die Inflationspräme wurde beim Lohn nicht bezahlt , nach Rückfragen im Personalbüro hieß es Die Inflationsprämie steht mir jetzt nicht mehr zu da ich ja ausgeschieden bin. Aber ich bin ja eigtl nicht ausgeschieden sondern im Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber aus. Alle anderen Kollegen/Kolleginnen haben es au h bekommen außer ich und die mini jober(520€ basis). Ist das Rechtens? Ich seh hier keinerlei Gleichberechtigung vom Gleichbehandlungsgrundsatz. Wäre ich nicht im Beschäftigungsverbot hätte ich es doch auch bekommen. Ich hoffe sie können mir sagen ob dies überhaupt rechtens ist was der Arbeitgeber da macht. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage hatten wir ein paar Beiträge weiter unten schon mal. Der Arbeitgeber zahlt die Inflation Ausgleichs primär freiwillig und deshalb kann auch Bedingungen daran knüpfen. Aber er muss den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten. Liebe Grüße NB


MamaausM2

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Diese Prämie hätte gezahlt werden müssen. Ein Beschäftigungsverbot zählt ja als aktives Arbeitsverhältnis. Anders wäre es bei der Elternzeit, da ruht das Arbeitsverhältnis nämlich


Mia2023

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Vom Gleichberechtigungsgrundsatz möchte mein Arbeitgeber garnichts hören. Er kommentiert die nichtzahlung damit das er sagt es is ja freiwillig und eben an Bedingungen geknüpft. Kann ich rechtlich dagegen vorgehen?


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