Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Gehalt

Frage: Beschäftigungsverbot und Gehalt

Mitglied inaktiv

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Das mir während des BV das normale Gehalt zusteht, habe ich mittlerweile rausgefunden, aber nicht, wie es sich mit Weihnachts- und Urlaubsgeld verhält. Kann ausserdem so ein BV sich auch nur auf die Anzahl der Stunden beziehen, daß ich z.B. nur eine bestimmte Anzahl von Stunden am Tag arbeiten darf? Oder besagt so ein BV automatisch, daß ich gar nicht mehr arbeiten darf? Vielen Danke im Vorraus für ihre Antwort Frau Bader


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Devilyn, Ihr Frauenarzt kann auch eine TeilBV aussprechen, dass hängt vom Einzelfall ab. Egal wie weit es geht, Sie haben auf jeden FAll Anspruch auf volles Gehalt + alle Zusatzleistungen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Du bekommst auch Weihnachts- und Urlaubsgeld. Alles ganz so, als wenn Du normal arbeiten würdest. Es gibt auch ein BV für bestimmte Stunden. Ich hatte ein BV, das es mir verbot, mehr als 4 Stunden pro Tag zu arbeiten, wg. Überlastung und drohender Fehlgeburt. Dein Gehalt läuft normal weiter. LG, Elisabeth.


Mitglied inaktiv

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Vielen vielen Dank für die Antwort... Jetzt bin ich ganz schön erleichtert, das hat mir wirklich sehr geholfen ;-) Liebe grüße Devilyn


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