Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Fehlgeburr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburr

Dre!

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Liebe Frau Bader, ich habe eine ziemlich spezielle Frage und konnte bisher nirgends eine Antwort finden. Vll können Sie mir weiterhelfen. Aufgrund einer Schwangerschaft wurde mir von Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt (Arbeit im stationären Bereich der Jugendhilfe). Nun ist es leider so, dass ich vergangene Woche erfuhr, dass ich eine Missed Abortion in der 11 SSW hatte. Dies ist die zweite in Folge (die letzte war 11/19). Als die letzte Fehlgeburt passierte, habe ich eine Ausschabung vornehmen lassen und schicke bereits am Tag der Feststellung eine AU zu meinem Arbeitgeber. Im Nachhinein erfuhr ich, dass das BV bis zur Ausschabung gegolten hätte. Nun ist Frage, wie die Rechtslage ist, wenn ich einen natürlichen Abgang abwarte. Wann endet das BV in diesem Falle? Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das tut mir sehr Leid. Ab Feststellung des Versterbens des Embryos gelten Sie nicht mehr als schwanger und das BV endet. Sie müssen dann auch den Ag informieren. Selbstverständlich kann der Arzt Sie krankschreiben. Liebe Grüße NB


mellomania

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das bv endet mit der diagnose FG. nicht mit der Ausschabung. denn sobald FESTGESTELLT ist, dass du eine FG hast bist du nicht mehr schwanger und musst sofort wieder arbeiten. oder dich krankschreiben lassen bis zur ausschabung. auch jetzt bist du nicht mehr im bv, sondern lass dich krankschreiben. es tut mir leid dass du das auch durchmachen musst. bleibt start, nehmt euch zeit! auch wenn die rechtliche seite hart klingt, es ist leider so.


Andrea6

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Im Gegensatz zu "mellomania" bin ich der Auffassung, daß du bis zum Abgang der "Frucht" schwanger bist. Die Schwangerschaft ist nicht beendet, nur weil man den Zustand des Kindes kennt.


mellomania

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mir wurde es leider so erklärt, habe das zweimal durch. wurde aber sofort krankgeschrieben bei der diagnose, sodass das bv ja eh ausgehebelt ist. und von der diagnose bis zur AS bzw. zur not-op beim zweiten mal dauert es ja keine sechs wochen. daher hast du keine nachteile, ob jetzt bv oder krankmeldung.


Dre!

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Meine Hebamme meinte auch, ich bin so lange schwanger, bis das Kind geboren ist. Egal ob lebend oder tot.... Nur leider finde ich nirgends eine Rechtsgrundlage. Im Mutterschutzgesetz steht auch nichts dazu.... Weiß von Euch vll. Jemand Näheres?


Felica

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Also bei mir hieß es damals auch, mit Feststellung das die Schwangerschaft nicht mehr besteht fällt man nicht mehr unter Mutterschutz usw. Ausnahme nach der 12ten SSW. Da gibt es inzwischen einen Schutz auch darüber hinaus. Ich hatte allerdings kein BV sondern war ab dann krank geschrieben. Das BV dient ja dem Schutz von Mutter und Kind. Ohne intakte Schwangerschaft muss da aber nichts geschützt werden. Es würde also mehr Sinn machen das das BV dann endet als das es bis zum Abbruch andauert. Bei mir hat mein Arzt mich damals wie gesagt sofort krank geschrieben. Ich hatte aber am Tag drauf schon die Ausschabung. Bin dann aber vom Arzt noch weitere 2 Wochen krank geschrieben worden. Einfach weil sensibler Beruf und weil er der Meinung ist man sollte auch die Zeit haben zu trauern und das zu verarbeiten. Im zweifel würde ich bei der KK nachfragen oder wie gesagt mich direkt zur Sicherheit krank schreiben lassen. Den seien wir mal ehrlich, arbeitsfähig ist man da dann nicht wirklich.


mellomania

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es ist ja auch völlig irrelevant ob du im bv bist bis zum ende oder krankgeschrieben. es kann sich nur um ein paar tage handeln. nicht länger als 6 wochen. daher würde ich mich einfach krankschreiben lassen, dann ist das bv eh erleidigt und bezahlt wirst du weiterhin.


Mitglied inaktiv

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Das BV endet, wenn die Schwangerschaft nicht mehr besteht, normalerweise stellt das ein Arzt fest. Wenn du gar nicht zum Arzt gehen solltest, musst du es deinem Arbeitgeber ebenfalls mitteilen, dass die Schwangerschaft nicht mehr besteht.


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