Guten Tag Frau Bader ich habe bis vor kurzem mit 50% Elternteilzeit gearbeitet und bin nun seit dem 01.02.2015 wieder als unbefristete 100% Kraft in der Klinik. Für den Fall eines Beschäftigungsverbotes besagt § 11 MuSchG dass als Berechnungsgrundlage für die weitere Lohnfortzahlung die letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate VOR Schwangerschaftseintritt ausschlaggebend sind. Des weiteren steht da: "(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen." Könnte ich also weiterhin von meinem 100% Gehalt im Beschäftigungsverbot ausgehen, auch ohne 3 Monate lang schon das volle Gehalt erhalten zu haben? Vielen Dank im Voraus
von Sadara am 27.02.2015, 13:49