Hallo! Ich habe eine Frage zum Entgelt im Beschäftigungsverbot: Im Februar nächsten Jahres soll ich meine Arbeit nach zweijähriger Elternzeit wieder beginnen. Wir planen allerdings noch mit einem Geschwisterchen für unser Kind. Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet und danach möchte ich gerne auf 20 Stunden wöchentlich reduzieren. Nun meine Frage: Sollte ich noch vor Ende der Elternzeit wieder schwanger werden, würde ich dann das vereinbarte Gehalt für die 20 Wochenstunden bekommen oder das, was ich vorher in Vollzeit verdient habe?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!
von
Juni2019
am 06.05.2020, 12:50
Antwort auf:
Entgelt Beschäftigungsverbot
Hallo,
das kommt darauf an, was vereinbart wurde. Gilt der TZ-Vertrag, bekommen Sia auch nur TZ-Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2020
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Entgelt Beschäftigungsverbot
Wenn dein Vertrag auf 20 Stunden geändert wird, bekommst du im BV den Lohn für 20 Std. Wenn dein Vollzeitvertrag gilt, dann eben Gehalt in VZ.
Du bekommst im BV immer das, was du auch ohne BV bekommen würdest.
von
cube
am 06.05.2020, 13:48
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Entgelt Beschäftigungsverbot
Das BV greift aber erst mit Ende der Elternzeit. Solange du noch in Elternzeit bist, bekommst du gar kein Geld.
von
Dojii
am 06.05.2020, 14:58
Antwort auf:
Entgelt Beschäftigungsverbot
bei jeder schwangerschaft. nur weil du eins hattest wirst du nicht sicher erneut eines bekommen. damit rechnen kann gewaltig schief gehen. du erhälst, wenn du eines bekomme solltest, das, was du ohne bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest. also nur so, wie kind1 betreut ist. wenn der grund fürs bv wegfällt musst du sofort anfangen können zu arbeiten.
von
mellomania
am 06.05.2020, 21:09