Hallo Frau Bader,
Mein Beschäftigungsverbot greift für meinen Minijob. Im Vertrag stehen 2 Stunden Arbeitszeit in der Woche. Jedoch war die tatsächliche Arbeitszeit seit beginn meiner Nebentätigkeit immer bei 12-14Std pro Woche.
Nun zahlt mir der Arbeitgeber nu die 2Std pro Woche wie im Vertrag steht.
Müsste aber nicht das durchschnittsgehalt der letzten drei Monate berechnet werden?
Die zahlen mir nun nur 200€ obwohl ich meines Erachtens 500€ bekommen würde.
Was ist denn da rechtens?
Mit freundlichen Grüßen
von
laura123454321
am 12.04.2023, 10:17
Antwort auf:
Entgelt beim Beschäftigungsverbot
Hallo,
natürlich müssen die letzten 3 Mo. vor Beginn der Schwangerschaft zugrunde gelegt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2023
Antwort auf:
Entgelt beim Beschäftigungsverbot
Bei 12-14 Wochenstunden ist das aber kein Minijob mehr?!
Und die Stunden und das genannte Entgelt paßt auch nicht - 1x wären es rd. 25,-- Euro/Stunde und 1x noch nicht einmal Mindestlohn...........
Kann es sein, dass der AG bereits einen Durchschnitt genommen hat?
von
KielSprotte
am 12.04.2023, 10:37
Antwort auf:
Entgelt beim Beschäftigungsverbot
Du solltest den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate erhalten.
Was steht auf deinen Abrechnungen?
Allerdings verstehe ich die Berechnungsweise nicht 12 Stunden a 4 Wochen sind 48 Stunden im Monat - bei 500 Euro sind das 10,41 €/Stunde - steht das in deinem Vertrag und warum geht der nur über 2 Stunden?
von
Lena_1922
am 12.04.2023, 11:01