Liebe Frau Bader,
ich habe eine Frage, die ich auch durch Recherche im Netz nicht wirklich beantwortet finde. Ich bin schwanger und in ein BV durch den AG geschickt worden. Ich habe dort aber erst zwei Tage gearbeitet (der Vertrag war schon etwas früher unterschrieben). Nun sagt meine Vorgesetzte, dass ich keinen Lohn (außer für die zwei Tage) erhalten werde, da ich ja noch nicht lange dort beschäftigt bin. Ich habe mir diese Arbeitsstelle aber vor einiger Zeit aus wirtschaftlich notwendigen Gründen gesucht und denke, dass es eine Benachteiligung als weibliche Arbeitskraft ist, dass ich nun wegen der SS nicht arbeiten darf, aber auch kein Gehalt bekomme. Ich hatte um alterantive Einsatzmöglichkeiten gebeten, die sie mir dort aber nicht bieten können.
Das BV wurde vor allem mit Corona begründet.
Kann ich etwas tun, damit ich doch mein Entgelt erhalte?
Ich schaue schon, ob ich so schnell noch eine andere Arbeit finde, nur jetzt schwanger eine neue Stelle zu finden, ist auch nicht so einfach.
Ich danke schon mal im Voraus für Ihre Antwort!
Herzliche Grüße
Mona
von
Mona1081
am 23.07.2021, 23:33
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot ohne Entgelt?
Hallo,
Sie haben im BV Anspruch auf den Lohn, den Sie sonst erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.07.2021
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot ohne Entgelt?
Hallo,
wende Dich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt.
Wenn ich es hier bisher richtig verstanden habe, steht Dir Dein Lohn so zu, wie Du ihn unschwanger bekommen hättest.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 24.07.2021, 07:22
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot ohne Entgelt?
Das ist eventuell vergleichbar damit, dass man im ersten Arbeitsmonat bei einer neuen Firma bei Krankheit keine Lohnfortzahlung bekommt, sondern direkt die Krankenkasse zuständig ist. Möglicherweise ist das bei BV das gleiche. Ohne Gewähr!
von
Port
am 24.07.2021, 10:04
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot ohne Entgelt?
Vielen Dank für Eure Antworten! Wenn man krank ist, bekommt man aber in den ersten 4 Wochen gar keine Entlohnung. Auch nicht von der Krankenkasse, soweit ich weiß. Außerdem bin ich ja nicht krank, sondern schwanger...
von
Mona1081
am 24.07.2021, 14:44
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot ohne Entgelt?
Bei Krankheit in den ersten 4 Wochen im neuen Job bekommt man Krankengeld von der KK
@Ap.... Deine Chefin liegt falsch. Du musst so den lohn bekommen wie vereinbart. Die Firma bekommt den Lohn über die Umlage durch die KK retour.
von
MamaausM
am 24.07.2021, 14:49
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot ohne Entgelt?
Wende dich an einen Anwalt vor Ort. Der AG muss zahlen. Gebe das ab und lass den Anwalt das klären. Nach der Geburt reicht du 3 Jahre EZ ein und suchst dann in Ruhe etwas neues.
von
Felica
am 24.07.2021, 20:06