Ich bin nach Kenntnis meiner ersten Schwangerschaft sofort ins ärztliche Beschäftigungsverbot gekommen und habe mein durchschnittliches Gehalt der letzten 3 Monate bekommen. Nun kehre ich in der Elternzeit in Teilzeit zurück. Wenn ich noch in der Elternzeit wieder schwanger werde und wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme , bekomme ich dann das gleiche Geld wie beim ersten Mal oder das durchschnittliche Geld der letzten 3 Monate, das ich in Teilzeit verdiene? Lieben Dank!!
von Zelihabal am 23.08.2022, 00:04