Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich im Beschäftigungsverbot, welches jedoch von meinem Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Einen Monat vor Bekanntgabe meiner Schwangerschaft erhielt ich im gleichen Betrieb einen neuen, unbefristeten Arbeitsvertrag in welchem meinen Arbeitsstunden von 100 auf 80 gekürzt wurden. Der Mutterschaftslohn berechnet sich bekanntlich aus dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Trifft das auch in meinem Fall zu, trotz verkürzter Stundenanzahl (neuer Arbeitsvertrag)? Mit freundlichen Grüßen Annika Hänell
von Anniella am 25.09.2020, 00:36