Beschäftigungsverbot. Welches Entgelt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot. Welches Entgelt?

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich im Beschäftigungsverbot, welches jedoch von meinem Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Einen Monat vor Bekanntgabe meiner Schwangerschaft erhielt ich im gleichen Betrieb einen neuen, unbefristeten Arbeitsvertrag in welchem meinen Arbeitsstunden von 100 auf 80 gekürzt wurden. Der Mutterschaftslohn berechnet sich bekanntlich aus dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Trifft das auch in meinem Fall zu, trotz verkürzter Stundenanzahl (neuer Arbeitsvertrag)? Mit freundlichen Grüßen Annika Hänell

von Anniella am 25.09.2020, 00:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot. Welches Entgelt?

Hallo, ja. Sonst würden Sie ja mehr verdienen als laut Vertrag vereinbart wurde. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2020



Antwort auf: Beschäftigungsverbot. Welches Entgelt?

Du bekommst das, was du regulär verdienen würdest. Also die 80%. Diese 3 Monate sind nicht für normale Verträge, sondern für solche mit Nachtzulagen oder ähnlichen unregelmäßigen Zahlungen.

von Meyla am 25.09.2020, 06:51



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