cuttee
Guten Tag Frau Bader, Ich bin momentan im Beschäftigungsverbot. Ich habe davor in den letzten 4 Monaten einen Tankgutschein über 44 Euro, der als steuerfreier Sachbezug bzw. Gutschein-Karte (spendit-card) auf der Gehaltsabrechnung erfasst wurde. Der Arbeitgeber sagt diese Leistung wäre ein freiwilliger Bonus für einige aktive Mitarbeiter. Da die Zahlung nicht schriftlich als fester Gehaltsbestandteil im Arbeitsvertrag fixiert ist und mir ja nun auch keine Fahrtkosten entstehen, hätte ich nun keinen Anspruch mehr darauf. Er weigert sich diesen weiter zu bezahlen. Ist er im Recht? Gruß Britta
Hallo, da stellt sich die Frage, ob es allen gezahlt wird und ob er es unter Vorbehalt zahlt. So einfach ist das also nicht zu beantworten. Und außerdem scheint es ja eine Fahrtkostenentschädigung zu sein - und fahren tun Sie ja nicht mehr. Somit könnte durchaus der Zweck wegfallen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenzuschüsse können im BV nicht erstattet werden, da der Aufwand nicht mehr da ist, die Fahrt zur Arbeit entfällt.
cuttee
Vielen Dank für die Einschätzungen! Es wird nicht an alle bezahlt, man muss sich den Gutschein sozusagen erst mit dem Laufe der Betriebszugehörigkeit "verdienen". Es war ursprünglich ein Tankgutschein, der dann in eine Spendit-card umgewandelt wurde, da man da das Guthaben ansparen bzw. unabhängiger nutzen kann. Schönen Abend, Britta
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