Mareike0
Guten Abend, ich bin im 4 Monat schwanger und arbeite in einer Spielhalle. Ich habe mit meiner Frauenärztin über ein beschäftigungsverbot gesprochen wg dem Rauch, stehen usw... Sie sagte mir, das sie mir das nicht ausstellen könnte ,dafür wäre der Betriebsarzt zuständig,so wäre das nach neuem gesetz seit 2018. Ich habe danach mit meiner Chefin darüber gesprochen erstens das ich schwanger bin und zweitens mit dem beschäftigungsverbot und dem betriebsarzt. Sie sagte mir das wäre Schwachsinn .Alle ihre Mitarbeiterinnen die in der Vergangenheit schwanger waren haben ein beschäftigungsverbot sogar von ihrem Hausarzt bekommen. Meine Chefin war und ist nun auch sehr angenervt von diesem Thema,großartige Unterstützung und Hilfe kann ich von dieser Seite leider nicht erwarten. Nach heutigen Telefonat mit der Frauenärztin um sie über die Aussage meiner Chefin zu informieren, bleibt sie bei dem Stand das sie das beschäftigungsverbot nicht ausstellen darf. Ich bin nun schon ein paar Tage (unentschuldigt) und habe Angst kein Geld zu bekommen. Können Sie mir da weiterhelfen? Sollte ich einfach den Arzt wechseln ? Achja mein Hausarzt schiebt alles an die Frauenärztin ab und so wie es mir vorkommt hat er keine großartige Lust auf dieses Thema. Liebe Grüße und vielen Dank im voraus!
Hallo, Ihre Chefin hat leider keine Ahnung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsprüfung durchzuführen und gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn eine Umsetzung nicht möglich ist. Der Frauenarzt ist dazu nicht legitimiert, da wird es mglw. Ärger mit der Krankenkasse geben. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie, wenn Sie nicht auf der Arbeit erscheinen, auch kein Anspruch auf Lohn haben. Deshalb ist es dringend nötig, die Situation schnellstmöglich zu klären. Liebe Grüße NB
Port
Unentschuldigt fehlen bei der Arbeit geht gar nicht. Das ist ein Kündigungsgrund und zwar fristlos, egal ob schwanger oder nicht. Wende Dich umgehend an das Gewerbeaufsichtsamt. Möglicherweise kannst Du mit einer nachträglichen Krankmeldung noch etwas retten, aber nur, wenn Deine Chefin wirklich völlig ahnungslos ist und Dir nicht vor die Karre fahren will. Du scheinst leider auch völlig unbedarft zu sein in diesen Fragen. Da hilft nur noch reden und schnellstens handeln.
KielSprotte
Ein Hoch auf deine FA - endlich eine die die Regelung verstanden hat: Alleine dein AG ist für deinen Arbeitsplatz und ein evtl. BV zuständig. Wende dich an den Betriebsarzt und/oder Gewerbeaufsicht. Aber unentschuldigt der Arbeit fernbleiben kannst du natürlich nicht einfach. Und Krankschreibung ist auch eine schlechte Idee, für ein BV mußt du nämlich arbeitsfähig sein.
MamaausM
Das du nicht zur Arbeit gehst, geht gar nicht. Kündigungsgrund deiner Chefin auf dem Silbertablett serviert. Wende dich schnell an das Gewerbeamt und an den Betriebsarzt.
lilly1211
Du gehst unentschuldigt nicht zur Arbeit? Dann könnte sich das BV sehr wahrscheinlich erledigt haben durch eine fristlose Kündigung.
mellomania
man kann doch nicht einfach wegbleiben, wie stellst du dir das vor?? echt arg, sorry. deine chefin MUSS eine GFBU machen und dann ein bv ausstellen, wenn sie keine ersatztätigkeiten hat! das muss sie aber prüfen. und wenn sie im büro arbeit hat, dann musst du diese annehmen. ein mitspracherecht hast du hier nicht. aber da du jetzt einfach nicht hingehst, hat sie das recht, dich fristlos zu entlassen und da hilft dir auch die schwangerschaft nicht. kündigungsschutz greift hier nicht
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss
- Resturlaub nach Elternzeit Vollzeit zu Teilzeit
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit