Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Frage: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Susanne 41

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Ich bin in der 6 ssw und hatte schon 3 Fehlgeburte, letztes Jahr wurde eine Gerinnungsstörrung diagnostiziert. Da ich über die Rentenversicherung in einer Maßnahme bin und Übergangsgeld bekomme ist nun mein Frage was da sinnvoller wäre Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Was meinen Sie?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt kein sinnvoller oder nicht sinnvoller. Und auch kein Wahlrecht. Ein Beschäftigungsverbot erhält man, wenn es eine Tätigkeit ist, von der eine Gefahr ausgeht, zum Beispiel Chemielaboranten. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie auch kein Beschäftigungsverbot erhalten. Wenn der Art der Ansicht ist, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, erhalten Sie eine AU. Eine Gerinnungsstörung und Fehlgeburten werden hierfür aber nicht ausreichen. Liebe Grüße NB


mellomania

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gar nichts. wenn du arbeiten kannst kannst du arbeiten. wenn der arbeitsplatz oder die übergangsmaßnahme den mutterschutzrichtlinien entspricht erhälst du kein bv. und arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch nicht. warum? bist du krank?


cube

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Zwischen diesen beiden Dingen kann man nicht wählen, was besser passt. Ein BV setzt voraus, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist, aber aus bestimmten Gründen (Arbeitsplatz ist der AG zuständig, Gesundheit der FA) nicht arbeiten sollst. Eine AU heißt, du bist nicht arbeitsfähig auf Grund einer Erkrankung. Wenn du also arbeitsunfähig bist, kannst du kein BV bekommen. AU geht vor.


mellomania

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daher fragte ich WARUM sie überhaupt in erwägung zieht dass sie NICHT arbeiten kann egal warum. drei FG und gerinnungsstörung sind keinesfalls indikatoren, nicht arbeiten zu gehen. wenn eben arbeitsplatz passt.


Susanne 41

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Ich bin in einer Maßnahme weil ich sehr krank war über die Rentenversicherung, ist also so wie eine Reha und ich auch nicht mehr gesund werde. Deshalb wollte ich wissen was das beste für mich ist. Und zähle daher auch als Risikoschwangerschaft


mellomania

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risikoschwangerschaft ist nichts anderes, als engmaschiger überwacht zu werden. mehr nicht. für dich das beste ist das, was geht. bist du nicht arbeitsfähig und krank, dann erhälst du eine AU. bist du gesund um arbeiten zu gehen, erhälst du keine. ist deine arbeit nicht mutterschutzkonform, muss der AG den arbeitsplatz umgestalten oder dir andere arbeit zuweisen die du auch annehmen musst. ein wahlrecht hast du nicht. wenn der AG keine arbeit für dich hat und den platz nicht umgestalten kann, DANN erhälst du vom AG ein bv. das ist aber immer die allereletzte wahl. das nennt sich gefährdungsbeurteilung, die der AG machen muss. was arbeitest du?


Port

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Die Damen hier sind prinzipiell gegen ein BV und wittern von vorneherein Betrug. BV ist selbstverständlich besser für Dich. Sowohl für die aktuellen Einnahmen innerhalb des BV als auch für das Elterngeld. Also ab zum Arzt und besprechen. Alles Gute!


mellomania

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was hat das mit gegen bv und betrug zu sein? der rechtliche rahmen gibt der frau kein wahlrecht. entweder sie ist krank, dann au oder der AG spricht eins aus weil er den platz nicht umgestalten kann, sollte er das müssen. nicht mehr, nicht weniger. wegen 3 fg und gerinnungsstörung liegt KEIN grund für ein bv vor, genausowenig wie eine risikoschwangerschaft. dies sind an sich keine medizinischen indikatoren. das sind fakten :-) wenn ihr der arzt eins ausstellt und das verantworten und vertreten kann, weil andere medizinische gründe da sind, wird er das tun. sie nennt aber o.g. faktoren, welche eben, s.o. KEINE gründe für ein bv sind.


Felica

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In dem Falle kann ein BV durchaus Schaden. Es kann nämlich dazu führen das sie aus der massnahme fällt. Bei einer AU dagegen nicht. Zudem, zeiten in denen man schwangerschaftsbeding krank geschrieben waren, werden ausgeklammert bei der Berechnung des EG. Es könnte also sein das sie dadurch, je nachdem wie lange die massnahme bereits läuft und ob vorher noch ein Gehalt floss es dadurch ein paar Monate Einkommen beim EG gibt wodurch dieses höher werden könnte. Bei einem BV nicht. Da sie kein Verdienst hat sondern Lohnersatz dürfte das mit 0 € beim EG gewertet werden. Dürfte also Mindestsatz werden beim EG. Das ein BV immer besser ist falsch. Zeigt genau gerade dieses Beispiel.


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