Redzic2212
Liebe Frau Bader, liebe Forenmitglieder, ich bin in der zehnten Woche schwanger und arbeite 39 Stunden im Bereich der sozialen Dienstes in einer stationären Altenpflegeeinrichtung. Diese Arbeit macht mir viel Spaß und ich habe auch derzeit keine Probleme diese während meiner Schwangerschaft zu verrichten. Allerdings arbeite ich jedes zweite Wochenende als examinierte Altenpflegerin nebenbei in einem Seniorenheim. Diese Arbeit ist sehr anstrengend, da ich dort viel heben muss, alle examinierten Tätigkeit ausführe( Spritzen etc) und natürlich viel Stress ausgesetzt bin. Außerdem muss ich dann immer zwölf Tage durcharbeiten und habe nur ein Wochenende frei. Meine Vollzeitarbeit ist von Montag bis Freitag und jedes zweite Wochenende arbeite ich bisher in dem Nebenjob.Gibt es die Möglichkeit ein Beschäftigungsverbot nur für meinen Nebenjob zu erlangen? Muss dieses dann von meinem Frauenarzt oder von dem Betrieb selber erteilt werden?Der Betrieb selber meinte dass er mir keine Alternative zu meiner derzeitigen Tätigkeit als examinierte Aushilfe anbieten kann. Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße Fee
Hallo, jeder Ag muss seperat eine Gefährdungsprüfung durchführen. Der Nebenjob -AG kann Sie dann aber auch umsetzen. Problem ist dabei, dass Sie nur 8,5 Std am Tag arbeiten dürfen (oder 90 Std/ 14 Tagen). Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn Ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Das wird ein Problem. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Da du zwei Arbeitsstellen hast, nehme ich an, dass die Nebentätigkeit am Wochenende vom Hauptarbeitgeber genehmigt wurde? Die beiden Arbeitgeber müssen nun jeder für sich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dürfen dir dann nur noch geeignete, nicht gefährdende Tätigkeiten zuweisen. Gemeinsam müssen die Vorgaben des MuSchG eingehalten werden. Das heißt, nicht länger als 8,5 Std pro Tag, nicht länger als 90 Std. in der Doppelwoche arbeiten. Ein Tag pro Woche muss Ruhetag sein. Was darüber hinaus geht, musst du freigestellt werden. Dabei müssen sich beide Arbeitgeber miteinander abstimmen. Der Frauenarzt hat damit nichts zu tun. Wenn es Probleme gibt, bitte die Gewerbeaufsicht einschalten. Außerdem müssen beide Arbeitgeber (wie bei jeder Schwangerschaft) die Schwangerschaft bei der Gewerbeaufsicht melden.
Redzic2212
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Arbeitgeber meines Nebenjobs verlangt nun von mir eine Freistellung als Voraussetzung das ich dort weiterangestellt bleibe. Es wurde dort noch keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Ist das rechtens? Liebe Grüße!
Mitglied inaktiv
Was heißt "verlangt eine Freistellung"- von wem?? Nein, ohne Gefährdungsbeurteilung gibt es von keinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot. Höchstens eine Freistellung, die der AG aus eigener Tasche bezahlt. Also wäre es nicht rechtens.
Mitglied inaktiv
... bei einer unbefristeten Anstellung oder auch vor Ablauf einer befristeten Anstellung kann dich schwanger kein Arbeitgeber so einfach kündigen. Deswegen gibt es keine Bedingungen für eine Weiterbeschäftigung zu stellen.
Redzic2212
"Sie müssen unbedingt die Freistellung einreichen , wenn Sie weiterhin bei uns beschäftigt sein wollen." So der Wortlaut in der E-Mail. Also muss der Arbeitgeber selbst zunächst die Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Mitglied inaktiv
Da musst du nachfragen, wer dir die Freistellung geben soll, wenn nicht der Arbeitgeber nach Gefährdungsbeurteilung, und auf welcher Grundlage? Und was würde passieren, wenn du die Freistellung nicht einreichst? Macht ihr so was per E-Mail und nicht im Mitarbeitergespräch?
Redzic2212
Vielen Dank für die Antworten! Ich fühle mich ziemlich unter Druck gesetzt und habe Angst das mich Konsequenzen oder Ärger erwarten, anderseits sehe ich auch nicht ein den Nebenjob einfach zu kündigen. Was soll ich Ihrer Meinung am Besten tun? In 2 Wochen habe ich von meinem Hauptarbeitgeber einen Termin beim Betriebsarzt bekommen. Liebe Grüße
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