Carinski
Hallo Ich bin zur Zeit in der 9ssw. Also seid Anfang März schwanger. Ich habe einen minijob an der Tankstelle und mein Gynäkologe hat mir für diesen Job Anfang April ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, welches ich am 11.04 bei meinem Arbeitgeber eingereicht habe.. Ich verdiene in dem minijob nicht immer gleich, aber meistens um die 340 Euro. Habe im April nicht mehr dort gearbeitet und habe nun, für den April eine Summe von 205 Euro überwiesen bekommen.. Nach den Grundlagen der Berechnung müsste ich doch nach Dezember, Januar und Februar, und davon den Durchschnitt berechnet werden, oder? An wen wende ich mich nun? An den Arbeitgeber, das steuerbüro oder die Krankenkasse? LG
Hallo, ich halte das BV für falsch ausgestellt, es hätte vom Ag geprüft und umgesetzt werden müssen. Ansonsten bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV bekommen hätten. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Für ein BV was den Arbeitsplatz betrifft ist eigentlich nicht der FA, sondern dein Chef zuständig. Kann sein, dass er dich nach den geplanten Schichten bezahlt hat, denn im BV bekommst du das, was du ohne BV bekommen hättest. Wenn du jetzt z.B. wg. Corona weniger gearbeitet hättest, ist es richtig wenn du jetzt auch weniger bekommst. Frage freundlich beim Chef oder beim Steuerbüro nach (wenn das die Abrechnung für dich macht). Krankenkasse hat damit nichts zu tun.
mellomania
das hätte der AG austellen müssen wenn überhaupt. der AG alleine ist für deinen arbeitsplatz zuständig und muss erst prüfen ob er ersatztätigkeit für dich hat, die du annehmen musst. nennt sich gefährdungsbeurteilung. daher kann der AG und die kk das bv anzweifeln und er AG kann dich mit ersatzarbeit zurückbeordern. im übrigen erhälst du im bv das, was du ohne bv bekommen würdest.
Carinski
Aber in allen möglichen Foren steht auch, daß ein bv der arzt, gyn, oder Arbeitgeber aussprechen darf. Zudem hat der gyn nach dem muschgesetz gehandelt, da ich auch in meinen Schichten immer alleine bin, und ich nicht mal ebend nach hause kann wenn es mir schlecht geht. Warum steht denn zudem noch überall das das Gehalt nach der bv anders berechnet wird, sprich mit dem Durchschnitt der letzten 13 wochen bzw. 3 monate?
Felica
Nein, ein Arzt darf aus medizinischen Gründen. Der AG wenn der Arbeitsplatz ein Problem ist. Solange niemand dagegen was sagt in deinem Falle, alles gut. Aber dein BV ist wackelig, sowohl KK wie auch AG können das anzweifeln. In einem BV bekommt man immer das was man auch ohne dieses bekommen würde. Wenn dein Gehalt also so wie vor der Schwangers heißt eigentlich weiterlaufen würde, dann bekommst du den Durchschnitt dieser 3 Monate. War mit dem AG abgemacht du arbeitest ab Tag X weniger, dann bekommst du entsprechend weniger Geld. Du darfst eben weder besser noch schlechter gestellt werden.
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