Mitglied inaktiv
Hallo. Ich arbeite im Moment abends 1 1/2 Stunden 5 Tage die Woche als Raumpflegerin abends. Es ist eine sozialversicherungspflichtige geringfügige Beschäftigung. Ich bin jetzt in der 29 SSW und ab dem 26.12.2009 in Mutterschutz. Leider kann ich diese Tätigkeit nicht mehr weiter ausüben. Bekomm ich die 289 € bis zum Mutterschutz auch weiterhin wenn ich ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt erhalte? Muss die Firma mich später wieder nach dem Muttschutz einstellen? Mein Vertrag läuft bis Ende Mai 2010. Vielen Dank. Liebe Grüße
Hallo, es gibt keine sozialversicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigungen. Trotzdem bekommen Sie im BV den Lohn weiter Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
rein rechtlich bekommst du deinen lohn weiter, in der praxis sieht das anders aus.
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