Emiline
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe vor ein paar Tagen erst eine befristete Stelle als Lehrerin angetreten. Dann habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich war bisher noch nicht beim Frauenarzt. Es ist noch sehr frisch und ich würde aufgrund der aktuellen Pandemie ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten. Wie sieht es mit dem Lohn aus? Ich habe recherchiert, dass er sich trotz der befristeten Beschäftigung aus den letzten 3 Monaten vor der Schwangerschaft zusammensetzt, allerdings habe ich ja erst jetzt dort angefangen. Bekomme ich trotzdem irgendeinen finanziellen Ausgleich, wenn ich im BV bin? Vielen Dank für ihre Antwort!
Hallo, nach off. Empfehlungen gibt es kein BV wegen der Pandemie. Unabhängig davon bekommt man bei einem BV den Lohn, den man ohne BV bekommen würde. Liebe Grüße NB
mellomania
du erhälst kein bv. der arzt darf das nicht ausstellen. lehrkräfte arbeiten von zuhause aus. vollumfänglich. das entscheidet der schulleiter. du hast die möglichkeit, freiwillig in den präsenzunterricht zu gehen wenn du das möchtest. du erhälst daher, da du normal weiter arbeitest, den vereinbarten lohn. diese regelungen gelten in bawü. ein bv vom arzt wegen corona ist nicht richtig. der schulleiter alleine ist für die sicherheit am arbeitsplatz zuständig.
girasol2017
Also in BaWü gibt es als schwangere Lehrerin (an normalen Schulen) kein BV wegen Corona. Man muss die Arbeit von Zuhause aus erledigen und online Unterricht machen, wie andere Risikogruppen bei Lehrern auch. Sonst würden sie Schulen ja ganz schnell ein Personalproblem bekommen. Kann mir nicht vorstellen, dass das in anderen Bundesländern anders geregelt ist.
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