xdenix94
Guten Morgen Frau Bader, ich mache mir momentan sehr große Sorgen um mich und vorallem um mein Baby. Bin jetzt in der 26 SSW und bei mir wurde vor über eine Woche Diabetis festgestellt. Meine Diabetologe hat direkt Diabetis Typ 2 aufgeschrieben, da die Werte die beim Frauenarzt getestet worden sind sehr, sehr hoch waren über 290 nach 1 h Messen und dies nicht mit SSW Diabetis verwechselt wird. Ich bin in der Gastronomie tätig und arbeite an der Rezeption meist von 6:30 bis 15 Uhr. Und da morgens und mittags das Hauptgeschäft läuft ist es des öfteren richtig stressig das Telefon klingelt non stop weil Kunden anrufen der Email Kasten explodiert, dann kommen viele Leute zu uns um Fragen zu stellen auszu checken einzuchecken und das manchmal alles gleichzeitig, sprich wir haben einen hohen Stressfaktor im Hotel. Frühstücken dürfen wir unter der Woche nicht vor 9 Uhr und am Wochenende nicht vor 10 Uhr. Mein Diabetologe ich sollte bis spätestens 10 Uhr morgens fertig gefrühstückt haben, da ich nach 5,5 Stunden Mittagessen muss und das darf auch nicht zu spät sein. Hier besteht natürlich meine Sorge, das an solchen Tagen gerade Mittags keine Zeit ist um gemütlich MIttagessen zu gehen. Frühstück sollte eher weniger das Problem sein unter der Woche WIe gesagt am Wochenende nicht vor 10 Uhr.... das ich für mich zu spät, da ich bis 10 Uhr schon fertig sein sollte. Und wenn ich zB, wenn nicht viel los ist auf der Arbeit alleine Dienst haben, habe ich keinerlei Möglichkeit in Ruhe zu Frühstücken und zu MIttagessen. Wenn ich gegen 9 Uhr Frühstücke wäre dies erstens direkt am Arbeitsplatz an der Rezeption im Büro, d.h. es ist kein Pausenraum und somit eig. keine Pause. Da ich aber nicht vor 10 Uhr frühstücken darf laut Arbeitsanweisung wird es etwas schwierig. Grade am Wochende wird man auch wenn nicht viel los ist ab 10 Uhr ständig vom Frühstücken oder sogar vom Insolin Spritzen abgehalten weil genau da um die Uhrzeit die Gäste aufstehen und auschecken wollen, dann klingelt mal das Telefon, somit kann ich nicht am Stück Pause machen geschweige denn Frühstücken. Ich muss am Stück ohne Unterbrechung Essen können, weil ich genau nach 1 Stunde wieder Blutzucker Messen muss, und wenn ich allein 1 Stunde brauche um fertig zu essen gestaltet sich dies sehr schwer. Gibt es irgendeine Möglichkeit sich vor dem Mutterschutz krank schreiben zu lassen mit Lohnfortzahlung bis Vertragsende ? Mein Mutterschutz beginnt am 01.07 in knapp 6 Wochen und mein Vertrag endet am 14.8 (1 Jahres Vertrag). Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Denise Flucht
Hallo, mmmhmm. Ich meine, es ist beiden Parteien zumutbar, mit der Krankheit umzugehen. Der AG muss Ihnen eben ermöglichen, zu den nötigen Zeiten zu essen o eine Pause zu machen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Schwierig, ich würde persönlich sagen ein BV greift nicht. Erstens, wenn besondere Erkrankungen vorliegen muss ein AG darauf Rücksicht nehmen - wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt - und das dann entsprechend planen. Diabetes Typ2 ist nun nichts was selten vorkommt, das haben viele Menschen und die meisten leben ein recht normales Leben. Auch mit stressigen Jobs wo geregelte Zeiten schwierig sind. Typ1 könnte anders gewertet werden, aber auch da dürfte es schwer werden sofort ein BV zu bekommen. Habe schon öfters mit Diabetikern zusammen gearbeitet - und immer konnten die ihre Pausenzeiten entsprechend bestimmen. Egal was arbeitstechnisch zu tun ist. Zudem würde ich sagen, greift ein BV eh nicht weil der Job nicht an sich das Problem ist. Sondern eher die Planung der Zeiten. Eher dürfte eine Krankschreibung der Fall sein, was dann bedeuten würde das du nach 6 Wochen Krankengeld bekommst. Und, da du schreibst es ist kein Schwangerschafts-Diabetes, wohl dann auch entsprechende Nullrunden beim Elterngeld. Krankengeld welches keinen Schwangerschaftsbezug hat, wird nämlich beim Elterngeld mit 0 € berechnet. Das Du dich nach dem Auslaufen des Arbeitsvertrages nicht in Elternzeit befindest sondern nur Elterngeld beziehst weißt du? Heißt also auch das du, wenn Elterngeld durch ist dich um das Problem Krankenversicherung kümmern musst. Entweder weil Du dich selbst versicherst, weil Du die Grundvoraussetzungen für ALG1 erfüllst (Kinderbetreuung und das Du mindestens 15 Std die Woche arbeiteten willst/kannst) oder indem Du, wenn Du verheiratete bist in die Krankenversicherung deines Mannes wechseln kannst.
Mitglied inaktiv
Zunächst wäre mal ein Gespräch mit dem Chef angesagt. Diese Dinge können geregelt werden, das ist kein Grund gleich die Flinte ins Korn zu werfen. Stress ist auch eine Frage der Selbstorganisation, der Abgrenzungsfähigkeit und der Kommunikation. Wenn ein Arbeitnehmer eine Erkrankung hat, dann wird der AG ein wenig drauf eingehen müssen. Und es geht hier vor allem nur darum, geeignete Pausen machen zu dürfen. Also erst mal mit dem Chef sprechen, und dann weiter sehen.
VerenaSch
Vielleich schreibt dein Arzt dich krank. Wenn es eh "nur" noch 6 Wochen sind, hat es keine Auswirkungen mehr auf das Elterngeld.
Ähnliche Fragen
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen