xdenix94
Guten Morgen Frau Bader, ich mache mir momentan sehr große Sorgen um mich und vorallem um mein Baby. Bin jetzt in der 26 SSW und bei mir wurde vor über eine Woche Diabetis festgestellt. Meine Diabetologe hat direkt Diabetis Typ 2 aufgeschrieben, da die Werte die beim Frauenarzt getestet worden sind sehr, sehr hoch waren über 290 nach 1 h Messen und dies nicht mit SSW Diabetis verwechselt wird. Ich bin in der Gastronomie tätig und arbeite an der Rezeption meist von 6:30 bis 15 Uhr. Und da morgens und mittags das Hauptgeschäft läuft ist es des öfteren richtig stressig das Telefon klingelt non stop weil Kunden anrufen der Email Kasten explodiert, dann kommen viele Leute zu uns um Fragen zu stellen auszu checken einzuchecken und das manchmal alles gleichzeitig, sprich wir haben einen hohen Stressfaktor im Hotel. Frühstücken dürfen wir unter der Woche nicht vor 9 Uhr und am Wochenende nicht vor 10 Uhr. Mein Diabetologe ich sollte bis spätestens 10 Uhr morgens fertig gefrühstückt haben, da ich nach 5,5 Stunden Mittagessen muss und das darf auch nicht zu spät sein. Hier besteht natürlich meine Sorge, das an solchen Tagen gerade Mittags keine Zeit ist um gemütlich MIttagessen zu gehen. Frühstück sollte eher weniger das Problem sein unter der Woche WIe gesagt am Wochenende nicht vor 10 Uhr.... das ich für mich zu spät, da ich bis 10 Uhr schon fertig sein sollte. Und wenn ich zB, wenn nicht viel los ist auf der Arbeit alleine Dienst haben, habe ich keinerlei Möglichkeit in Ruhe zu Frühstücken und zu MIttagessen. Wenn ich gegen 9 Uhr Frühstücke wäre dies erstens direkt am Arbeitsplatz an der Rezeption im Büro, d.h. es ist kein Pausenraum und somit eig. keine Pause. Da ich aber nicht vor 10 Uhr frühstücken darf laut Arbeitsanweisung wird es etwas schwierig. Grade am Wochende wird man auch wenn nicht viel los ist ab 10 Uhr ständig vom Frühstücken oder sogar vom Insolin Spritzen abgehalten weil genau da um die Uhrzeit die Gäste aufstehen und auschecken wollen, dann klingelt mal das Telefon, somit kann ich nicht am Stück Pause machen geschweige denn Frühstücken. Ich muss am Stück ohne Unterbrechung Essen können, weil ich genau nach 1 Stunde wieder Blutzucker Messen muss, und wenn ich allein 1 Stunde brauche um fertig zu essen gestaltet sich dies sehr schwer. Gibt es irgendeine Möglichkeit sich vor dem Mutterschutz krank schreiben zu lassen mit Lohnfortzahlung bis Vertragsende ? Mein Mutterschutz beginnt am 01.07 in knapp 6 Wochen und mein Vertrag endet am 14.8 (1 Jahres Vertrag). Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Denise Flucht
Hallo, mmmhmm. Ich meine, es ist beiden Parteien zumutbar, mit der Krankheit umzugehen. Der AG muss Ihnen eben ermöglichen, zu den nötigen Zeiten zu essen o eine Pause zu machen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Schwierig, ich würde persönlich sagen ein BV greift nicht. Erstens, wenn besondere Erkrankungen vorliegen muss ein AG darauf Rücksicht nehmen - wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt - und das dann entsprechend planen. Diabetes Typ2 ist nun nichts was selten vorkommt, das haben viele Menschen und die meisten leben ein recht normales Leben. Auch mit stressigen Jobs wo geregelte Zeiten schwierig sind. Typ1 könnte anders gewertet werden, aber auch da dürfte es schwer werden sofort ein BV zu bekommen. Habe schon öfters mit Diabetikern zusammen gearbeitet - und immer konnten die ihre Pausenzeiten entsprechend bestimmen. Egal was arbeitstechnisch zu tun ist. Zudem würde ich sagen, greift ein BV eh nicht weil der Job nicht an sich das Problem ist. Sondern eher die Planung der Zeiten. Eher dürfte eine Krankschreibung der Fall sein, was dann bedeuten würde das du nach 6 Wochen Krankengeld bekommst. Und, da du schreibst es ist kein Schwangerschafts-Diabetes, wohl dann auch entsprechende Nullrunden beim Elterngeld. Krankengeld welches keinen Schwangerschaftsbezug hat, wird nämlich beim Elterngeld mit 0 € berechnet. Das Du dich nach dem Auslaufen des Arbeitsvertrages nicht in Elternzeit befindest sondern nur Elterngeld beziehst weißt du? Heißt also auch das du, wenn Elterngeld durch ist dich um das Problem Krankenversicherung kümmern musst. Entweder weil Du dich selbst versicherst, weil Du die Grundvoraussetzungen für ALG1 erfüllst (Kinderbetreuung und das Du mindestens 15 Std die Woche arbeiteten willst/kannst) oder indem Du, wenn Du verheiratete bist in die Krankenversicherung deines Mannes wechseln kannst.
Mitglied inaktiv
Zunächst wäre mal ein Gespräch mit dem Chef angesagt. Diese Dinge können geregelt werden, das ist kein Grund gleich die Flinte ins Korn zu werfen. Stress ist auch eine Frage der Selbstorganisation, der Abgrenzungsfähigkeit und der Kommunikation. Wenn ein Arbeitnehmer eine Erkrankung hat, dann wird der AG ein wenig drauf eingehen müssen. Und es geht hier vor allem nur darum, geeignete Pausen machen zu dürfen. Also erst mal mit dem Chef sprechen, und dann weiter sehen.
VerenaSch
Vielleich schreibt dein Arzt dich krank. Wenn es eh "nur" noch 6 Wochen sind, hat es keine Auswirkungen mehr auf das Elterngeld.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen