Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot als Werkstudentin

Frage: Beschäftigungsverbot als Werkstudentin

alicebrown

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Liebe Frau Bader, Ich gehe neben dem Vollzeitstudium einer Werksstudententätigkeit nach. In meinem Arbeitsvertrag ist der Stundenlohn geregelt und festgelegt, dass die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet. Ich bekomme im Krankheitsfall die geplante Schicht trotzdem bezahlt. Allerdings steht im Arbeitsvertrag, dass sich die Arbeitszeit nach dem vereinbarten Dienstplan richtet. Da ich Risikoschwanger bin, kann es gut sein, dass es zu einem Beschäftigungsverbot kommen wird. Wonach richtet sich dann mein Gehalt? Weil in den Dienstplan werde ich dann ja nicht mehr eingeplant. Bekomme ich dann den Durchschnittswert der vorangegangenen Monate oder bekomme ich dann gar nichts? Liebe Grüße:)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mal unabhängig von der Frage, ob Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten, bekommen Sie das durch Schnittlinie Gehalt der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Liebe Grüße NB


mellomania

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entweder es liegen JETZT probleme vor, die SOFORT zum handeln aufrufen in form einer AU oder BV oder nicht. nur der indikator risikoschwanger reicht nicht. ich war zweimal risikoschwanger. man wird engmaschiger betreut ansonsten ändert sich gar nix. schwanken die stunden bei dir? ich gehe von durchschnittswert aus. aber das muss alles erstmal geprüft werden


alicebrown

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@mellomania Meine Stunden schwanken, aber nicht stark. Sind immer zwischen 70 und 80 im Monat. Ich weiß, dass die Risikoschwangerschaft nicht per se zum BV führt, aber sollten sich gewisse Komplikationen einstellen, was ich nicht hoffe, wird es ein BV geben. Möchte mich einfach drauf einstellen können, wie es dann finanziell aussieht.


Mitglied inaktiv

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Soweit ich weiß erhälst du bei schwankenden Einkommen je Monat den durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft


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