Frage: Beschäftigungsverbot 450€ Job

Hallo Frau Bader. Ich bin in der 14. SSW und übe eine geringfügige Beschäftigung aus. (Bin im Supermarkt im Regalservice) Jetzt habe ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert und er hat mir ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Steht mir dennoch weiterhin eine Lohnfortzahlung zu? Und wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus? Viele Dank schon mal für ihre Hilfe.

von mamavonpaul am 08.09.2016, 11:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot 450€ Job

Hallo, ja, Sie bekommen den Lohn weiter. MG die Einmalzahlung und vom AG 2 €/Tag Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2016



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