Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe kürzlich vom Arzt ein Beschäftigungsverbot „für jede Tätigkeit“ erhalten. Dieses BV bezieht sich auf meinen Hauptjob in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung.
Bei diesem Hauptjob habe ich die Erlaubnis einen Zweitjob (berufsfremd) auszuüben. Darf ich das jetzt trotz diesem Zusatz im BV immernoch? Der 450€ Job ist eine einfache bürotätigkeit.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Viele Grüße!
von
Daniina
am 14.05.2019, 11:22
Antwort auf:
450€ Job trotz Beschäftigungsverbot
Hallo,
Beschäftigungsverbote sind, außer sie betreffen medizinische Fragen, immer vom Arbeitgeber auszusprechen. Im Beschäftigungsverbot ist somit unrichtig und kann vom Arbeitgeber angezweifelt werden. Im schlimmsten Fall kamm er androhen, Ihnen keinen Lohn für diese Zeit zu bezahlen. Unabhängig davon haben Sie selber geschrieben, Sie haben ein Beschäftigungsverbot für jegliche Tätigkeit. Dazu zählt selbstverständlich auch ein Bürojob.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2019
Antwort auf:
450€ Job trotz Beschäftigungsverbot
Überlege mal selbst. Wenn der Arzt sagt, für jede Tätigkeit, warum sollte Büro dann erlaubt sein? Ich verstehe dich mal so das du aktuell noch keinen Minijob ausübst und das nur planst zu machen.
Hätte dein AG das BV ausgestellt wegen der Arbeit, dann sähe das anders aus. Eh fraglich warum das nicht passiert ist.
von
Felica
am 14.05.2019, 11:54
Antwort auf:
450€ Job trotz Beschäftigungsverbot
der arzt hat bei den dingen, die den Arbeitsplatz betreffen, also bei dir in den Fall, gar nix zu sagen!!! nur bei medizinischen indikatoren darf der arzt ein bv ausstellen! der AG kann das anzweifeln :-) zum andren, wenn JEDE Tätigkeit ausgeschlossen ist, dann ist jede Tätigkeit ausgeschlossen. heißt, GAR NIX arbeiten, auch nicht woanders im büro oder sowas.
von
mellomania
am 14.05.2019, 19:50