Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Nebenbeschäftigung, sie ist vom hauptarbeitgeber geduldt. nun habe ich die möglichkeit, 4 wochen nach Entbindung, also noch im mutterschutz, innerhalb dieser nebenbeschäftigung 2 Tage auf einer messe zu arbeiten, was finanziell sehr interessant ist. kann mir mein hauptarbeitgeber dies verbieten ?
Hallo, das Gesetz verbietet es. Der AG, der Sie beschäftigt, begeht eine Ordungswidrigkeit + kann bestraft werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Dein Hauptarbeitgeber nicht aber das Mutterschutzgesetz !
Mitglied inaktiv
Ist vielleicht wichtig: die nebenbeschäftigung ist auf selbständiger basis, d.h.angemeldet und alles
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