Hallo,
ich habe eine Nebenbeschäftigung, sie ist vom hauptarbeitgeber geduldt.
nun habe ich die möglichkeit, 4 wochen nach Entbindung, also noch im mutterschutz, innerhalb dieser nebenbeschäftigung 2 Tage auf einer messe zu arbeiten, was finanziell sehr interessant ist. kann mir mein hauptarbeitgeber dies verbieten ?
Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 12:58
Antwort auf:
Beschäftigung während mutterschutz
Hallo,
das Gesetz verbietet es. Der AG, der Sie beschäftigt, begeht eine Ordungswidrigkeit + kann bestraft werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2003
Antwort auf:
Beschäftigung während mutterschutz
Dein Hauptarbeitgeber nicht aber das Mutterschutzgesetz !
Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 15:25
Antwort auf:
Beschäftigung während mutterschutz
Ist vielleicht wichtig: die nebenbeschäftigung ist auf selbständiger basis, d.h.angemeldet und alles
Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 15:45