Mitglied inaktiv
Hallo, ich erwarte im Juni mein zweites Kind und bin ziemlich ratlos, wie es dann weitergeht, rein rechtlich gesehen. Ich habe einen Minijob mit mtl. 400 €. Mein Mutterschutz beginnt am 28.04. und lt. Aussage der Krankenkasse bekomme ich für die Zeit des Mutterschutzes "nur" einmalig 210 €. D.h. dass mir dann im Mai ca 200 € fehlen würden. Meine Fragen deshalb: 1. Darf ich im Mai die restlichen 200 € noch dazuverdienen, obwohl ich im Mutterschutz bin? 2. Bekomm ich ab der Geburt Elterngeld in voller Höhe oder wird da das Mutterschaftsgeld auch noch angerechnet, so dass erneut Geld fehlt? 3. Nebenher hab ich noch eine angemeldete selbständige Tätigkeit, die bisher aber nur Verluste macht, was sich auch weiterhin nicht so schnell ändern wird. Zeitaufwand max 10 Std im Monat. Muss ich dies beim Antrag auf Elterngeld trotzdem angeben, obwohl nur Verluste da sind? 4. Wo bekomm ich denn eine ausführliche Beratung zu diesen Themen? Bei meiner Krankenkasse nicht, da hab ich es schon versucht. Wohne sehr ländlich, nächste Stadt ist mind. 30 km entfernt. Vielen Dank.
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine Nebenbeschäftigung, sie ist vom hauptarbeitgeber geduldt. nun habe ich die möglichkeit, 4 wochen nach Entbindung, also noch im mutterschutz, innerhalb dieser nebenbeschäftigung 2 Tage auf einer messe zu arbeiten, was finanziell sehr interessant ist. kann mir mein hauptarbeitgeber dies verbieten ?
Da mein Vertrag bis Ende Juli 07 läuft, ich aber nach dem Mutterschutz im März nicht mehr dort arbeiten möchte (weil ich in eine andere Stadt ziehe), muss ich dann ab März kündigen. Ich werde nämlich keine Elternzeit beantragen, da dies mein Partner macht. Werde ich dann trotzdem vom Arbeitsamt für 3 Monate gesperrt??
Da mein Vertrag bis Ende Juli 07 läuft, ich aber nach dem Mutterschutz im März nicht mehr dort arbeiten möchte (weil ich in eine andere Stadt ziehe), muss ich dann ab März kündigen. Ich werde nämlich keine Elternzeit beantragen, da dies mein Partner macht. Werde ich dann trotzdem vom Arbeitsamt für 3 Monate gesperrt??
Guten Tag Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt am 2.3.2014 und ich möchte dann noch bis zu den Osterferien arbeiten gehen. Ich weiß, dass ich diese Bereitschaft schriftlich erklären muss und jederzeit zurücknehmen kann. Nun ist die Frage: Kann ich statt meiner vollen Stelle auch nur teilweise arbeiten? Sollte es mir wider Erwarten nicht so g ...
Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat mich während dem Mutterschutz vor und nach der Geburt beschäftigt. Ich habe das gemacht da ich berechtigte Angst um meinen Arbeitsplatz hatte. Wie hoch ist denn in so einem Fall die Strafe für den Arbeitgeber? Viele Grüße Wüstenrose
Guten Tag, Ich bin aktuell schwanger und in Kurzarbeit Null beschäftigt. Mein Arbeitgeber hat nun unseren Urlaubsanspruch gemindert, sodass ich nur noch Urlaubstage erhalten habe als mich von Januar bis Mitte März diesen Jahres arbeiten war. Die Kurzarbeit wird weiter bestehen bis das Baby auf der Welt ist und darüber hinaus. Meine Frage ist nu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 11.02.2025 meine Sohn zur Welt gebracht und beziehe bis Februar 2026 Elterngeld. Meine Elternzeit war ursprünglich bis Ende August geplant, da ich erst danach eine Betreuung für meinen Sohn habe. Nun bin ich jedoch unerwartet schwanger und erwarte mein zweites Kind voraussichtlich Ende September. Für die Z ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber