Mutterschutz bei geringf.Beschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz bei geringf.Beschäftigung

Hallo, ich erwarte im Juni mein zweites Kind und bin ziemlich ratlos, wie es dann weitergeht, rein rechtlich gesehen. Ich habe einen Minijob mit mtl. 400 €. Mein Mutterschutz beginnt am 28.04. und lt. Aussage der Krankenkasse bekomme ich für die Zeit des Mutterschutzes "nur" einmalig 210 €. D.h. dass mir dann im Mai ca 200 € fehlen würden. Meine Fragen deshalb: 1. Darf ich im Mai die restlichen 200 € noch dazuverdienen, obwohl ich im Mutterschutz bin? 2. Bekomm ich ab der Geburt Elterngeld in voller Höhe oder wird da das Mutterschaftsgeld auch noch angerechnet, so dass erneut Geld fehlt? 3. Nebenher hab ich noch eine angemeldete selbständige Tätigkeit, die bisher aber nur Verluste macht, was sich auch weiterhin nicht so schnell ändern wird. Zeitaufwand max 10 Std im Monat. Muss ich dies beim Antrag auf Elterngeld trotzdem angeben, obwohl nur Verluste da sind? 4. Wo bekomm ich denn eine ausführliche Beratung zu diesen Themen? Bei meiner Krankenkasse nicht, da hab ich es schon versucht. Wohne sehr ländlich, nächste Stadt ist mind. 30 km entfernt. Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 07.01.2009, 15:08



Antwort auf: Mutterschutz bei geringf.Beschäftigung

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2009



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