Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich im Mutterschutz auch teilweise der Beschäftigung nachgehen?

Frage: Kann ich im Mutterschutz auch teilweise der Beschäftigung nachgehen?

Roc_83

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Guten Tag Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt am 2.3.2014 und ich möchte dann noch bis zu den Osterferien arbeiten gehen. Ich weiß, dass ich diese Bereitschaft schriftlich erklären muss und jederzeit zurücknehmen kann. Nun ist die Frage: Kann ich statt meiner vollen Stelle auch nur teilweise arbeiten? Sollte es mir wider Erwarten nicht so gut gehen, würde ich gerne statt alle Klassen nur den Kurs unterrichten, der nach Ostern Abitur macht. Oder gilt das "alles oder nichts"-Prinzip? Vielen Dank im Voraus, Corinna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry, ich kenne mich nicht in jedem Beamtenrecht aus. Weiß ich nicht Liebe Grüße NB


bobcat

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Hallo, grundsätzlich ist es möglich, habe ich auch gemacht. ABER: Die Abrechnung wird kompliziert und ob dein AG mitmacht... Bei mir hat die Krankenkasse gesagt, ich soll die Zeiten einfach zusammenrechnen und dann passend in den Mutterschutz gehen (Meldung aus Versicherungsgründen rückwirkend). LG, Bobcat


Roc_83

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Nachtrag: Ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW. Evtl. macht das einen Unterschied in der Abrechnung, die unten angesprochen wurde!? Danke, Corinna


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