Mitglied inaktiv
Ich möchte(muss) während der Elternzeit aus finanzellen Gründen arbeiten, deshalb beantragte ich bei meinem Arbeitgeber eine Teilzeitstelle(15 Stunden) im Innendienst. Diese Stelle lehnte er jedoch ab, da momentan keine zur Verfügung steht. Normal arbeite ich im Außendienst, da ich aber stille darf ich diese Tätigkeit nicht ausüben(Nachtarbeit und Umgang mit Blut).Er bot mir jetzt eine Teilzeitstelle über 19,5 Stunden im Außendienst an, das heißt ich darf wenn ich zusage meine Tochter nicht mehr stillen. Welche Rechte auf Weiterbeschäftigung habe ich ? Vielen Dank
Hallo, Sie haben nur Anspruch auf eine Stelle lt. Arbeitsvertrag, wenn da also Außendienst steht, nicht auf Innendienst. Ansonsten gilt: AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB Gruß, NB
Ähnliche Fragen
hallo, ich habe eine dringende Frage. Wenn ich während ich Elterngeld beziehe eine Nebenbeschäftigung auf 400 EUR BASIS ausübe (120 EUR / MONAT). wie verhält sich dann folgendes??? - verschiebt sich der Auszahlungs zeitpunkt weil das jeden monat von der Elterngeldstelle neu berechnet wird oder erhalte ich das normale Elterngeld (wie w ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit, der Elterngeldbezug endet im Dezember 2011. Ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin beurlaubt bis Ende 2012. Nun möchte ich gerne ab Januar einen 400€-Job annehmen bei einem anderen Arbeitgeber annehmen. Darf ich dieses ohne Weiteres oder muss ich meinen "alten" Arbeitgeber ...
Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mir nun während meiner Elternzeit mit Zustimmung der Bezirksregierung aufgrund Schließung die Kündigung ausgesprochen. Da ich eine Kündigungsfrist von 7 Monaten habe, dies zum 31.01.2015. Das ist soweit korrekt. Gleichzeitig hatten wir eine geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit vereinbart, die g ...
Guten Abend Frau Bader, ich hoffe Sie können mir in dieser Situation weiterhelfen und mir Antwort auf meine Fragen geben. Mein erstes Kind kam 03/2015 auf die Welt, Elternzeit haben ich beantragt von 03/2015-03/2017 also zwei Jahre. Mit der Absprache, dass ich ab 04/2016 in Teilzeit zurückkomme. Es gab dann zu meinem bestehenden unbefristeten Vo ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite derzeit in Teilzeitkräfte (20 Stunden pro Woche). Und bekomme im Sommer mein 2. Kind. Ich möchte meinem Arbeitgeber (große Firma im Industriegewerbe) vorschlagen nach dem Mutterschutz im homeoffice während der 2 jährigen Elternzeit zu arbeiten. Frage1: Geht das auch mit der Hälfte meiner jetzigen Stunden pro W ...
Ich habe eine für mich schwierige Frage und hoffe sie gut formuliert zu haben... Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Kind 1 kam im Juli 2017 zur Welt. ElternZeit wurde für zwei Jahre beantragt, Elterngeld für eines. Ich würde ab Februar 2019 wieder für 6h die Woche arbeiten gehen und für diese Zeit einen Änderungsvertrag befristet bis August 20 ...
Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich befinde mich aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber (unbefristetes Beschäftigtunsverhältniss) mit meinem zweiten Kind in meinem zweiten Jahr Elternzeit (ursprünglich ein Jahr beantragt, aber durch Zustimmung des Arbeitgebers auf zwei Jahre verlängert); diese endet am 29.05.22. Seit 11.2021 arbeite ich mit vorliege ...
Hallo. Wenn man in Elternzeit ist (OHNE Elterngeldbezug), darf man dann eine geringfügige Beschäftigung annehmen, wenn man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet? Wieviel darf man dabei denn verdienen? Muss man den Arbeitgeber informieren? Vielen Dank für das Beantworten meiner Frage und ein schönes Wochenende!
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren. Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren. Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner