Elterngeld - Beschäftigung während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld - Beschäftigung während Elternzeit

hallo, ich habe eine dringende Frage. Wenn ich während ich Elterngeld beziehe eine Nebenbeschäftigung auf 400 EUR BASIS ausübe (120 EUR / MONAT). wie verhält sich dann folgendes??? - verschiebt sich der Auszahlungs zeitpunkt weil das jeden monat von der Elterngeldstelle neu berechnet wird oder erhalte ich das normale Elterngeld (wie wenn ich nicht arbeiten würde) - und wird das am Jahresende durch den Steuerbescheid abgerechnet und ich muss entsprechend zurückzahlen?? spricht: welche höhe an elterngeld erhalte ich? das wie wenn ohne einkommen und dann eben nachzahlung oder wirds jeden monat berechnet???? danke für schnelle antworten...hab nämlich nen cheftermin. glg

von baby1178 am 25.07.2011, 09:41



Antwort auf: Elterngeld - Beschäftigung während Elternzeit

Hallo, 1. Wovon der Auszahlungszeitpunkt? Wieso sollte es jeden Monat neu berechnet werden? 2. Je nach Höhe des Elterngeldes fallen Sie unter den prgressionsvorbehalt, Sie müssen also auf evtl. zu versteuerndes Gehalt einen höheren Steuersatz zahlen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.07.2011



Antwort auf: Elterngeld - Beschäftigung während Elternzeit

Ich verdiene ja quasi dann dazu. Muss ich das dann monatlich an die Elterngeldstelle mitteilen wieviel? Mir wird doch entsprechend dem was ich dazu Verdiene das vom Elterngeld abgezogen? Oder wird das am ende des Jahres bzw der Elterngeldzeit ABgerechnet und ich müsste zurück zahlen? Vielen herzlichen dank Glg

von baby1178 am 26.07.2011, 21:38



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