Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigung für einen Monat doppelt

Frage: Beschäftigung für einen Monat doppelt

Kerstin75

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Hallo, ich habe leider von meinem Arbeitgeber Ende April 12 einen Aufhebungsvertrag zum 31.07.12 bekommen. Nun habe ich zum Glück bereits ab 01.07.12 eine neue Anstellung bekommen. Im Aufhebungsvertrag steht nichts drin, dass ich im Falle einer Neuanstellung vorher dies anzeigen muss. Lediglich in einem Paragraphen wurde mir freigestellt, mit einer Frist von 14 Tagen vorzeitig noch früher aus dem Arbeitsverhältnis rauszukommen. Ich würde aber schon gern dieses eine Gehalt noch mitnehmen. Wie wäre es nun am sinnvollsten? Diesen einen Monat mit 2 Lohnsteuerkarten und die eine Beschäftigung mit Lohnsteuerklasse VI? Oder soll ich mit meinem neuen AG sprechen und mir lieber den Juli nur als Minijob auszahlen und den Rest dann mit der Augustabrechnung auszahlen lassen? Was ist da am besten bzw. sinnvollsten und gibt es evtl. jeweils Nachteile, an die ich nicht denke? Bin für eine Antwort sehr dankbar. Vielen Dank!


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