Sehr geehrte Frau Bader,
seit unserem Umzug in einen anderen Landkreis, erhalte ich den Unterhaltsvorschuss doppelt. Also richtigerweise vom aktuellen Landkreis, aber eben auch immer noch vom alten. Ich habe daraufhin eine E-Mail an meine Bearbeiterin im alten Landkreis geschickt, um sie darauf aufmerksam zu machen, dass nun der neue Landkreis ja die Zahlung übernimmt. Daraufhin war ihre Antwort nur, dass sie das wüsste. Dennoch habe ich die letzten 3 Monate weiterhin die Zahlung doppelt erhalten.
Wie sollte ich mich jetzt noch verhalten, bzw im Falle einer Rückforderung reagieren, da ich ja darauf aufmerksam gemacht habe?
von
Flowershower
am 02.10.2022, 13:59
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss doppelt
Hallo,
ich würde es beiden Landkreisen schriftlich per Einschreiben mitteilen. Man ist sonst ganz schnell im Sozialbetrug.
Außerdem müssen Sie es zurückzahlen - Mitteilung oder nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2022
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss doppelt
Im Falle einer Rückforderung zahlst du es eben zurück - wo ist das Problem?
von
Andrea6
am 02.10.2022, 15:07
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss doppelt
Das du das gemeldet hast, schützt dich nicht vor der Rückzahlung
Mitglied inaktiv - 03.10.2022, 19:34
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss doppelt
Hast du ihr nur geschrieben, dass jetzt der neue Landkreis zahlt oder hast du sie auch auf die Zahlung vom bisherigen Landkreis hingewiesen?
Letzteres ist wichtig, da nicht jeder Sachbearbeiter mit der Auszahlung zu tun hat und wohl hin und wieder vergessen wird, im Auszahlprogramm einen Fall entsprechend zu deaktivieren.
von
Kaiserschmarrn
am 03.10.2022, 21:07