Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mir wurden in den 5 Monaten vor meinem Mutterschutz jeweils 50 Überstunden ausbezahlt. Werden diese bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld und des Elterngeldes berücksichtigt? Viele Grüße blaser
Hallo, Zu berücksichtigen ist zunächst das gesamte Bruttoentgelt im Referenzzeitraum. Dazu zählen auch Zulagen (z. B. Erschwerniszulagen) und Zuschläge (z. B. für Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit). Verdiensterhöhungen, die während des Mutterschaftsurlaubs wirksam werden und nicht nur vorübergehend sind, müssen ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einbezogen werden. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, ich habe folgende spezielle Fragen zur Zuschusshöhe des Arbeitsgebers zum Mutterschaftsgeld: Errechnet sich die Zahlung des Arbeitsgebers aus dem Nettogehalt inklusive regelmäßig geleisteter Überstunden? Einen unbefristeten Vertrag habe ich nur für 6 Stunden /Woche (als Lehrkraft). 9-11 weitere Stunden pro Woche sind regelm ...
Hallo Fr. Bader, hier die Antwort zu Ihrer Frage, ob Überstunden regelmäßig ausgezahlt werden: Nein. Die hatten sich noch vor meinem Urlaub angesammelt, wie im ersten Beitrag geschrieben, und ich hatte keine Gelegenheit sie abzufeiern. Trotzdem ist die Auszahlung oder Abgeltung in Freizeit vertraglich festgehalten. Wo besteht der Unterschied o ...
Hallo Frau Bader, eine Nachfrage: Ich habe im Forum zwei widersprüchliche Antworten zur Berücksichtung der Überstunden bei Berechnung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld gefunden: 1. Re: Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld inkl. Überstunden? Antwort von N.BADER am 18.05.2011 Hallo, Nicht zum Arbeitsentgelt gehören als sogenannt ...
Guten Tag Frau Bader! Seit dem 27.06.2012 befinde ich mich im Mutterschutz. In den letzten 3 abgerechneten Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (März bis Mai 2012) wurden mir Überstunden ausgezahlt. Im Rahmen einer Dienstvereinbarung wurde geregelt, dass Überstunden, die nicht innerhalb von 6 Monaten, nach dem sie angefallen sind, durch Freizeita ...
Liebe Frau Bader, ich wechsle zum 4.11.15 von Teilzeit auf Vollzeit und mein Mutterschutz beginnt am 27.12.15. Ich habe noch viele Überstunden, die ich auszahlen lassen könnte. In welchem Monat, ist es bezüglich der Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld für mich finanziell sinvoll meine Überstunden auszahlen zu lassen? Oder spielt ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...
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