Hallo Frau Bader,
mir wurden in den 5 Monaten vor meinem Mutterschutz jeweils 50 Überstunden ausbezahlt.
Werden diese bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld und des Elterngeldes berücksichtigt?
Viele Grüße
blaser
Mitglied inaktiv - 27.10.2008, 20:25
Antwort auf:
Berücksichtigung von Überstunden bei Elterngeld und Mutterschaftsgeld
Hallo,
Zu berücksichtigen ist zunächst das gesamte Bruttoentgelt im Referenzzeitraum. Dazu zählen auch Zulagen (z. B. Erschwerniszulagen) und Zuschläge (z. B. für Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit). Verdiensterhöhungen, die während des Mutterschaftsurlaubs wirksam werden und nicht nur vorübergehend sind, müssen ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einbezogen werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2008