Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berücksichtigung von Überstunden bei Elterngeld und Mutterschaftsgeld

Frage: Berücksichtigung von Überstunden bei Elterngeld und Mutterschaftsgeld

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Hallo Frau Bader, mir wurden in den 5 Monaten vor meinem Mutterschutz jeweils 50 Überstunden ausbezahlt. Werden diese bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld und des Elterngeldes berücksichtigt? Viele Grüße blaser


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Zu berücksichtigen ist zunächst das gesamte Bruttoentgelt im Referenzzeitraum. Dazu zählen auch Zulagen (z. B. Erschwerniszulagen) und Zuschläge (z. B. für Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit). Verdiensterhöhungen, die während des Mutterschaftsurlaubs wirksam werden und nicht nur vorübergehend sind, müssen ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einbezogen werden. Liebe Grüsse, NB


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