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Hallo Frau Bader, eine Nachfrage: Ich habe im Forum zwei widersprüchliche Antworten zur Berücksichtung der Überstunden bei Berechnung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld gefunden: 1. Re: Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld inkl. Überstunden? Antwort von N.BADER am 18.05.2011 Hallo, Nicht zum Arbeitsentgelt gehören als sogenannte außergewöhnliche Einkünfte das zusätzliche für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der Überstundenzuschläge. Liebe Grüsse, NB 2. Hallo, 1. Gartifikationen zählen als Einmalzahlungen u werden deshalb nicht berücksichtigt. 2. Überstunden werden berücksichtigt Liebe Grüsse, NB Nun stehe ich vor demselben Problem und möchte wissen, ob die Überstunden, die sich bei mir von Juli bis Dezember 2011 angesammelt berücksichtig werden. Das heißt, ob die Überstunden aus Oktober, November und Dezember auch auf die drei Gehälter gerechnet werden und sich dadurch der Zuschuss des AG erhöht? Ich hatte nämlich meine Überstunden als Einmalzahlung ausgezahlt bekommen und nun den AG gebeten, sie rückwirkend auf die einzelne Monate auszurechnen. Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Hallo, habe jetzt noch mal geforscht, da gibt es in der Tat unterschiedliche Meinungen u Urteile. Es kommt wohl darauf an, ob es als Einmalzahlung oder im Rahmen des Lohnes als dauerhafte Leistung ausgezahlt wird. Wenn es mit dem Lohn ausgezahlt wird, muss man es hinzurechnen Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, ich habe folgende spezielle Fragen zur Zuschusshöhe des Arbeitsgebers zum Mutterschaftsgeld: Errechnet sich die Zahlung des Arbeitsgebers aus dem Nettogehalt inklusive regelmäßig geleisteter Überstunden? Einen unbefristeten Vertrag habe ich nur für 6 Stunden /Woche (als Lehrkraft). 9-11 weitere Stunden pro Woche sind regelm ...
Hallo Fr. Bader, hier die Antwort zu Ihrer Frage, ob Überstunden regelmäßig ausgezahlt werden: Nein. Die hatten sich noch vor meinem Urlaub angesammelt, wie im ersten Beitrag geschrieben, und ich hatte keine Gelegenheit sie abzufeiern. Trotzdem ist die Auszahlung oder Abgeltung in Freizeit vertraglich festgehalten. Wo besteht der Unterschied o ...
Guten Tag Frau Bader! Seit dem 27.06.2012 befinde ich mich im Mutterschutz. In den letzten 3 abgerechneten Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (März bis Mai 2012) wurden mir Überstunden ausgezahlt. Im Rahmen einer Dienstvereinbarung wurde geregelt, dass Überstunden, die nicht innerhalb von 6 Monaten, nach dem sie angefallen sind, durch Freizeita ...
Liebe Frau Bader, ich wechsle zum 4.11.15 von Teilzeit auf Vollzeit und mein Mutterschutz beginnt am 27.12.15. Ich habe noch viele Überstunden, die ich auszahlen lassen könnte. In welchem Monat, ist es bezüglich der Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld für mich finanziell sinvoll meine Überstunden auszahlen zu lassen? Oder spielt ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen. Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...
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Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
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