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Hallo Frau Bader, eine Nachfrage: Ich habe im Forum zwei widersprüchliche Antworten zur Berücksichtung der Überstunden bei Berechnung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld gefunden: 1. Re: Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld inkl. Überstunden? Antwort von N.BADER am 18.05.2011 Hallo, Nicht zum Arbeitsentgelt gehören als sogenannte außergewöhnliche Einkünfte das zusätzliche für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der Überstundenzuschläge. Liebe Grüsse, NB 2. Hallo, 1. Gartifikationen zählen als Einmalzahlungen u werden deshalb nicht berücksichtigt. 2. Überstunden werden berücksichtigt Liebe Grüsse, NB Nun stehe ich vor demselben Problem und möchte wissen, ob die Überstunden, die sich bei mir von Juli bis Dezember 2011 angesammelt berücksichtig werden. Das heißt, ob die Überstunden aus Oktober, November und Dezember auch auf die drei Gehälter gerechnet werden und sich dadurch der Zuschuss des AG erhöht? Ich hatte nämlich meine Überstunden als Einmalzahlung ausgezahlt bekommen und nun den AG gebeten, sie rückwirkend auf die einzelne Monate auszurechnen. Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Hallo, habe jetzt noch mal geforscht, da gibt es in der Tat unterschiedliche Meinungen u Urteile. Es kommt wohl darauf an, ob es als Einmalzahlung oder im Rahmen des Lohnes als dauerhafte Leistung ausgezahlt wird. Wenn es mit dem Lohn ausgezahlt wird, muss man es hinzurechnen Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, mir wurden in den 5 Monaten vor meinem Mutterschutz jeweils 50 Überstunden ausbezahlt. Werden diese bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld und des Elterngeldes berücksichtigt? Viele Grüße blaser
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende spezielle Fragen zur Zuschusshöhe des Arbeitsgebers zum Mutterschaftsgeld: Errechnet sich die Zahlung des Arbeitsgebers aus dem Nettogehalt inklusive regelmäßig geleisteter Überstunden? Einen unbefristeten Vertrag habe ich nur für 6 Stunden /Woche (als Lehrkraft). 9-11 weitere Stunden pro Woche s ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgende spezielle Fragen zur Zuschusshöhe des Arbeitsgebers zum Mutterschaftsgeld: Errechnet sich die Zahlung des Arbeitsgebers aus dem Nettogehalt inklusive regelmäßig geleisteter Überstunden? Einen unbefristeten Vertrag habe ich nur für 6 Stunden /Woche (als Lehrkraft). 9-11 weitere Stunden pro Woche sind regelm ...
Hallo Fr. Bader, hier die Antwort zu Ihrer Frage, ob Überstunden regelmäßig ausgezahlt werden: Nein. Die hatten sich noch vor meinem Urlaub angesammelt, wie im ersten Beitrag geschrieben, und ich hatte keine Gelegenheit sie abzufeiern. Trotzdem ist die Auszahlung oder Abgeltung in Freizeit vertraglich festgehalten. Wo besteht der Unterschied o ...
Guten Tag Frau Bader! Seit dem 27.06.2012 befinde ich mich im Mutterschutz. In den letzten 3 abgerechneten Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (März bis Mai 2012) wurden mir Überstunden ausgezahlt. Im Rahmen einer Dienstvereinbarung wurde geregelt, dass Überstunden, die nicht innerhalb von 6 Monaten, nach dem sie angefallen sind, durch Freizeita ...
Liebe Frau Bader, ich wechsle zum 4.11.15 von Teilzeit auf Vollzeit und mein Mutterschutz beginnt am 27.12.15. Ich habe noch viele Überstunden, die ich auszahlen lassen könnte. In welchem Monat, ist es bezüglich der Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld für mich finanziell sinvoll meine Überstunden auszahlen zu lassen? Oder spielt ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
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