Überstunden bei Berechnung AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Überstunden bei Berechnung AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, eine Nachfrage: Ich habe im Forum zwei widersprüchliche Antworten zur Berücksichtung der Überstunden bei Berechnung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld gefunden: 1. Re: Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld inkl. Überstunden? Antwort von N.BADER am 18.05.2011 Hallo, Nicht zum Arbeitsentgelt gehören als sogenannte außergewöhnliche Einkünfte das zusätzliche für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der Überstundenzuschläge. Liebe Grüsse, NB 2. Hallo, 1. Gartifikationen zählen als Einmalzahlungen u werden deshalb nicht berücksichtigt. 2. Überstunden werden berücksichtigt Liebe Grüsse, NB Nun stehe ich vor demselben Problem und möchte wissen, ob die Überstunden, die sich bei mir von Juli bis Dezember 2011 angesammelt berücksichtig werden. Das heißt, ob die Überstunden aus Oktober, November und Dezember auch auf die drei Gehälter gerechnet werden und sich dadurch der Zuschuss des AG erhöht? Ich hatte nämlich meine Überstunden als Einmalzahlung ausgezahlt bekommen und nun den AG gebeten, sie rückwirkend auf die einzelne Monate auszurechnen. Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

Mitglied inaktiv - 04.02.2012, 21:08



Antwort auf: Überstunden bei Berechnung AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo, habe jetzt noch mal geforscht, da gibt es in der Tat unterschiedliche Meinungen u Urteile. Es kommt wohl darauf an, ob es als Einmalzahlung oder im Rahmen des Lohnes als dauerhafte Leistung ausgezahlt wird. Wenn es mit dem Lohn ausgezahlt wird, muss man es hinzurechnen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2012



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