Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

RE: Überstunden bei Berechnung AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Frage: RE: Überstunden bei Berechnung AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld

pegsch

Beitrag melden

Hallo Fr. Bader, hier die Antwort zu Ihrer Frage, ob Überstunden regelmäßig ausgezahlt werden: Nein. Die hatten sich noch vor meinem Urlaub angesammelt, wie im ersten Beitrag geschrieben, und ich hatte keine Gelegenheit sie abzufeiern. Trotzdem ist die Auszahlung oder Abgeltung in Freizeit vertraglich festgehalten. Wo besteht der Unterschied ob nun 44 oder nur max 30 Std ausgezahlt worden wären? Finde es sehr unglücklich, da man sowas nicht weiß, und vorsorgen konnte, denn dann hätte ich 14 Stunden in den September rübergenommen:-(


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mir wurden in den 5 Monaten vor meinem Mutterschutz jeweils 50 Überstunden ausbezahlt. Werden diese bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld und des Elterngeldes berücksichtigt? Viele Grüße blaser

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende spezielle Fragen zur Zuschusshöhe des Arbeitsgebers zum Mutterschaftsgeld: Errechnet sich die Zahlung des Arbeitsgebers aus dem Nettogehalt inklusive regelmäßig geleisteter Überstunden? Einen unbefristeten Vertrag habe ich nur für 6 Stunden /Woche (als Lehrkraft). 9-11 weitere Stunden pro Woche s ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgende spezielle Fragen zur Zuschusshöhe des Arbeitsgebers zum Mutterschaftsgeld: Errechnet sich die Zahlung des Arbeitsgebers aus dem Nettogehalt inklusive regelmäßig geleisteter Überstunden? Einen unbefristeten Vertrag habe ich nur für 6 Stunden /Woche (als Lehrkraft). 9-11 weitere Stunden pro Woche sind regelm ...

Hallo Frau Bader, eine Nachfrage: Ich habe im Forum zwei widersprüchliche Antworten zur Berücksichtung der Überstunden bei Berechnung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld gefunden: 1. Re: Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld inkl. Überstunden? Antwort von N.BADER am 18.05.2011 Hallo, Nicht zum Arbeitsentgelt gehören als sogenannt ...

Guten Tag Frau Bader! Seit dem 27.06.2012 befinde ich mich im Mutterschutz. In den letzten 3 abgerechneten Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (März bis Mai 2012) wurden mir Überstunden ausgezahlt. Im Rahmen einer Dienstvereinbarung wurde geregelt, dass Überstunden, die nicht innerhalb von 6 Monaten, nach dem sie angefallen sind, durch Freizeita ...

Liebe Frau Bader, ich wechsle zum 4.11.15 von Teilzeit auf Vollzeit und mein Mutterschutz beginnt am 27.12.15. Ich habe noch viele Überstunden, die ich auszahlen lassen könnte. In welchem Monat, ist es bezüglich der Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld für mich finanziell sinvoll meine Überstunden auszahlen zu lassen? Oder spielt ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...

Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...