Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berücksichtigung Ausbezahlung Gleitkonto bei Berechnung des Mutterschaftsgeldes?

Frage: Berücksichtigung Ausbezahlung Gleitkonto bei Berechnung des Mutterschaftsgeldes?

trau-di

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Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen, ob im Mutterschaftsgeld das Ausbezahlen des Gleitzeitkontos mit berücksichtigt wird. Ich weiß, dass sich das Mutterschaftsgeld aus dem Durchschnitt der letzten drei vollen Monatsgehälter zusammensetzt, inkl. Überstuden (wurde mir auch so vom AG schriftlich mitgeteilt). Ich bekomme ab Mai Mutterschaftsgeld. Mit der Märzabrechnung wurde mir der Großteil meines Gleitzeitkontos ausbezahlt. Nun wüsste ich gerne, ob dies auch als "Überstunden" gilt und somit in die Berechnung des Mutterschaftsgeldes mit einfließt oder ob es sich hierbei um einen Sonderfall handelt. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, wie es deklariert ist. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Extra bezahlte Überstunden gehören nach den Lohnsteuer-Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zum regelmäßigen Arbeitslohn und erhöhen somit das Elterngeld. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Wenn ich dich richtig versteh, ist diese Zahlung einmalig? Dann wirds nicht mitberechnet. Anders wäre es, würden dir regelmäßig die Überstunden ausbezahlt... (Warum lässt du sie dir überhaupt auszahlen? Du könntest sie auch auch nach der EZ noch nehmen). Gruß Sabine


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