Mitglied inaktiv
Nach dem Tod eines Elternteils steht einem Kind ja eine Halbweisenrente in Höhe von 20 % des Verdienstes unmittelbar vor dem Tod. Was ist, wenn dies schon eine Rente (in dem Falle EU-Rente) war. Die ist ja eh schon so gering. Oder zählt da der Verdienst vor der Rente??? MfG Pem
Hallo, sorry - keine Ahnung Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
mein mann ist am 27.08.09 verstorben.er hatte auch eu-rente. er hatte 700 euro eu-rente. habe 5 kinder unter 18 2 kinder in der ausbildung 1 kind studiert. alle bekommen 186,40 euro.
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