Carry5189
Und zwar arbeite Ich 20Std die Woche in der Pflege. Ich bin Anfang des Jahres Schwanger geworden und seit März im Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitsverhältnis endet jetzt zum 31.12, die acht Wochen davor war ich im Mutterschutz und habe Mutterschaftsgeld bekommen. Mich würde interessieren wie ich berechnen kann, was mir bei meinen restlichen Urlaubstagen ausbezahlt wird?
Hallo, Sie haben vollen Urlaubsanspruch gemäß dem Vertrag. Wenn dort nichts geregelt ist, wird das Bundesurlaubsgesetz. Da hängt die Anzahl der Urlaubstage von der Anzahl der Wochen Arbeitstag ab. Wenn man sechs Tage die Woche arbeitet, hat man 24 Urlaubstage. Ansonsten muss man's eben im Dreisatz runter rechnen. Liebe Grüße NB
Felica
Das hängt nicht davon ab wie viele Stunden du die Woche arbeitest, sondern an wie vielen Tagen. Ebenso was bei dir an jährlichen Urlaubstagen im Vertrag steht und wie viele du bereits davon genommen hast.
Carry5189
Das ist ja wo ich mir unsicher bin. Bei uns ist es so das eigentlich alle 12 Tage arbeiten dann 2 freie Tage usw. Von Montag -Freitag hab ich dann meist 3Std gearbeitet und am Wochenende 5,5 Std.
Felica
Da du noch nicht geschrieben hast wie viele Tage Urlaub in deinem Vertrag stehen und ob du schon welchen vor dem BV genommen hattest, hier die allgemeine Antwort. Dir steht der komplette Jahresurlaub zu, diesen muss der AG dir dann auszahlen. Hast du bereits welchen genommen, dann abzüglich diesem. Man erwirbt im BV und im Mutterschutz kompletten Urlaubsanspruch wo wie wenn man gearbeitet hat.
Carry5189
Mir ging es eher darum wie es Berrechnet wird. Ich habe gelesen das man das Brutto. Gehalt der letzten drei Monate vor Austritt, zum berechnen nimmt. Ich habe ja nun die letzten Monate Mutterschaftsgeld bekommen und mich würde interessieren ob man es damit berechnet oder meine durschnitlichtes Bruttogehalt nimmt. Ich hab ja noch gut 30 Tage Urlaub.
Mitglied inaktiv
Das Mutterschaftsgeld dient auf gar keinen Fall als Grundlage für die Urlaubsgeld Auszahlung. Aber die Rechnung ist ganz einfach: Du erhältst pro Urlaubswoche dein Gehalt für eine 20-Std.-Woche ausgezahlt. Genauso als hättest du diese eine Woche gearbeitet.
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