Hamburgio
Guten Tag Frau Bader Mein Sohn wurde am 15.01. diesen Jahres geboren. Das Elterngeld habe ich für 12 Monate Auszahlung beantragt. Meine Elternzeit geht jedoch 18 Monate. Im Berechnungszeitraum war ich berufsbefingt (Op-saal) fast ausschließlich im Beschäftigungsverbot. Nun wollte ich sie gerne zu Folgendem befragen: Wie ist das, wenn ich noch in der Elternzeit erneut schwanger werde? Zum einen noch während des Bezugs vom Elterngeld und zum anderen nach Ablauf der 12 Monate Basiselterngeld (also noch während der Elternzeit, in welcher ich 6 Monate ohne Einkommen bin). Wo gäbe es finanzielle Nachteile für die Berechnung des nächsten Elterngeldes? Und würde sich an dem "Gehalt" beim BV etwas ändern oder bliebe dieses wie mein Gehalt vor der Elternzeit? Normalerweise richtes es sich ja nach dem Verdienst der letzten 3 Monate. Da wäre ich ja aber evtl ohne Verdienst noch in Elternzeit. Vielleicht können sie mir da etwas weiterhelfen. Das würde mich sehr freuen Freundliche Grüße Hamburgio
Hallo, in der EZ spielt ein BV keine Rolle. Für das EG ist der Bemessungszeitraum die letzten 12 Mo. vor der Geburt, Monate mit MG von Kind 2 und EG von Kind 1 bis zu dessen 14 LM werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn du in reiner elternzeit schwanger bist bleibst du logischweise ohne bezüge, da dir kein gehalt verloren geht. ein bv greift nur wenn du arbeitest und dein erstes kind betreut ist. heißt wenn du z.b. teilzeit in elternzeit arbeitest und schwanger wirst, dann erhälst du EVENTUELL ein bv und DANN weiter geld wie vereinbart .aber ohne arbeit kein bv.
Mitglied inaktiv
Für das gleiche Elterngeld muss dein zweites Kind zur Welt kommen, wenn Kind 1 ungefähr 15/16 Monate alt ist. Denn wenn im Bezugsrahmen Elterngeld oder Mutterschutz Leistungen sind, werden diese ausgeklammert und aus einem früheren Zeitraum ersetzt.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner