Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung von Bv ("-gehalt) und Elterngeld direkt nach Elternzeit

Frage: Berechnung von Bv ("-gehalt) und Elterngeld direkt nach Elternzeit

Hamburgio

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader Mein Sohn wurde am 15.01. diesen Jahres geboren. Das Elterngeld habe ich für 12 Monate Auszahlung beantragt. Meine Elternzeit geht jedoch 18 Monate. Im Berechnungszeitraum war ich berufsbefingt (Op-saal) fast ausschließlich im Beschäftigungsverbot. Nun wollte ich sie gerne zu Folgendem befragen: Wie ist das, wenn ich noch in der Elternzeit erneut schwanger werde? Zum einen noch während des Bezugs vom Elterngeld und zum anderen nach Ablauf der 12 Monate Basiselterngeld (also noch während der Elternzeit, in welcher ich 6 Monate ohne Einkommen bin). Wo gäbe es finanzielle Nachteile für die Berechnung des nächsten Elterngeldes? Und würde sich an dem "Gehalt" beim BV etwas ändern oder bliebe dieses wie mein Gehalt vor der Elternzeit? Normalerweise richtes es sich ja nach dem Verdienst der letzten 3 Monate. Da wäre ich ja aber evtl ohne Verdienst noch in Elternzeit. Vielleicht können sie mir da etwas weiterhelfen. Das würde mich sehr freuen Freundliche Grüße Hamburgio


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in der EZ spielt ein BV keine Rolle. Für das EG ist der Bemessungszeitraum die letzten 12 Mo. vor der Geburt, Monate mit MG von Kind 2 und EG von Kind 1 bis zu dessen 14 LM werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

wenn du in reiner elternzeit schwanger bist bleibst du logischweise ohne bezüge, da dir kein gehalt verloren geht. ein bv greift nur wenn du arbeitest und dein erstes kind betreut ist. heißt wenn du z.b. teilzeit in elternzeit arbeitest und schwanger wirst, dann erhälst du EVENTUELL ein bv und DANN weiter geld wie vereinbart .aber ohne arbeit kein bv.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Für das gleiche Elterngeld muss dein zweites Kind zur Welt kommen, wenn Kind 1 ungefähr 15/16 Monate alt ist. Denn wenn im Bezugsrahmen Elterngeld oder Mutterschutz Leistungen sind, werden diese ausgeklammert und aus einem früheren Zeitraum ersetzt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...