Sehr geehrte Frau Bader, am 16.Mai diesen Jahres endete meine Elternzeit. Seitdem habe ich meinen Resturlaub von vor der Schwangerschaft genommen (22 Tage) und wieder angefangen Vollzeit zu arbeiten. Ich weiß,dass sich das Urlaubsentgelt im Durchschnitt nach den 13 Wochen errechnet,die man vorher gearbeitet hat. Allerdings frage ich mich, welcher Zeitraum nun für die Berechnung herangezogen wird, nachdem ich ja die 13 Wochen vor meinem Urlaub in Elternzeit war und demnach kein Gehalt bekommen habe? Wir da für die Berechnung des Entgeltes die Zeit berücksichtigt,in der ich noch gearbeitet habe (bevor ich in mein Beschätigungsverbot gegangen bin?) Mit freundlichen Grüßen
von yoole am 13.06.2014, 20:47