Berechnung Mutterschutz Arbeitsgeber / Elternzeit Übertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Mutterschutz Arbeitsgeber / Elternzeit Übertrag

Sehr geehrte Frau Bader, es wäre toll, wenn Sie meine 2 Fragen beantworten können. Mein erstes Kind wurde am 12.06.2009 gebohren und ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt, d.h. bis 11.06.2011 Am 15.06.2010 beginne ich wieder das Arbeiten in Teilzeit. Ab dem 27.07.2010 bis 02.11.2010 bin ich wieder in Mutterschutz (errechneter Geburtstermin 07.09.2010). 1. Frage) Wie, bzw. aus was errechnet sich die Höhe des Mutterschutzgeldes von Arbeitgeber ? Wird das im Juni/Juli mit ausgezahlte Urlaubsgeld hierbei mit eingerechnet ? 2. Frage) Laut meinen Arbeitgeber kann ich beantragen alle vollen Monate der nicht genommenen Elternzeit von Kind 1 übertragen zu lassen (Übertrag liegt im ermessen Arbeitgeber, ist bekannt). Ab wann zählt da die Zeit ? Ab Beginn Mutterschutz für Kind 2, oder ab Geburt Kind 2 oder erst nach dem Ende des Mutterschutzes für Kind 2 ? Zählt als volle Monate immer der 12. bis 12 des Monates ? => Wann beantragen ? + Wieviel Monate kann ich hier vorraussichtlich Überragen lassen, wenn die Geburt im normalen Zeitraum liegt ? Bedanke mich Vorab vielmals für Ihre Antwort. MFG Luber

Mitglied inaktiv - 20.05.2010, 12:04



Antwort auf: Berechnung Mutterschutz Arbeitsgeber / Elternzeit Übertrag

Hallo, 1. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € 2. Die neue EZ beginnt mit dem Monat der Geburt Liebe Grüsse, NB Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2010



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Inflastionsausgleichsprämie - Mutterschutz und elternzeit

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mit der Abrechnung Dezember 2023 eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt. Dies geht aus meiner Abrechnung hervor. Heute mit der Januar 2024 Abrechnung wurde allerdings eine Korrektur vorgenommen und die Prämie wieder abgezogen. Ich befinde mich seit Ende Oktober 2023 in Mutterschutz bis Ende Januar 202...


Mutterschutz, Erholungsurlaub, erst dann Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechung des Elterngeldbetrags in meinem Falls, da ich den Resterholungsurlaub direkt nach dem Mutterschutz nehmen möchte (Vereinbarung mit dem Arbeitgeber). Mein Baby kam 10 Tage vor ET zur Welt, somit gelten bei mir der 1., 2. und 3. Lebensmonat als Basiselterngeld-Monate. Der 3. Lebensmonat beste...


Elternzeit und Mutterschutz

Hallo Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage weiterhelfen: Am 4.7.24 endet meine 3jährige Elternzeit von Kind 1. Mein neuer Mutterschutz von Kind 2 beginnt voraussichtlich am 14.7.24 (dazwischen liegen 6 Arbeitstage). Urlaub/Überstunden habe ich nicht mehr genügend um dies abzudecken.  Kann ich den Urlaub aus der neuen Mutt...


Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...


Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Wie überbrücke ich die Lücke zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...


Elternzeit endet vor Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...