Sehr geehrte Frau Bader, es wäre toll, wenn Sie meine 2 Fragen beantworten können. Mein erstes Kind wurde am 12.06.2009 gebohren und ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt, d.h. bis 11.06.2011 Am 15.06.2010 beginne ich wieder das Arbeiten in Teilzeit. Ab dem 27.07.2010 bis 02.11.2010 bin ich wieder in Mutterschutz (errechneter Geburtstermin 07.09.2010). 1. Frage) Wie, bzw. aus was errechnet sich die Höhe des Mutterschutzgeldes von Arbeitgeber ? Wird das im Juni/Juli mit ausgezahlte Urlaubsgeld hierbei mit eingerechnet ? 2. Frage) Laut meinen Arbeitgeber kann ich beantragen alle vollen Monate der nicht genommenen Elternzeit von Kind 1 übertragen zu lassen (Übertrag liegt im ermessen Arbeitgeber, ist bekannt). Ab wann zählt da die Zeit ? Ab Beginn Mutterschutz für Kind 2, oder ab Geburt Kind 2 oder erst nach dem Ende des Mutterschutzes für Kind 2 ? Zählt als volle Monate immer der 12. bis 12 des Monates ? => Wann beantragen ? + Wieviel Monate kann ich hier vorraussichtlich Überragen lassen, wenn die Geburt im normalen Zeitraum liegt ? Bedanke mich Vorab vielmals für Ihre Antwort. MFG Luber
Mitglied inaktiv - 20.05.2010, 12:04