Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Mutterschaftsgeld und Elterngeld in 2. Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Mutterschaftsgeld und Elterngeld in 2. Schwangerschaft

Julie78

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Bitte antwortet mir, ich habe deswegen schon schlaflose Nächte und das Gefühl ich hätte es mir verborgt da ich keine 2 Jahre Elternzeit beantragt habe, allein wegen dem Kündigungsschutz. Re: Berechnung Mutterschaftsgeld und Elterngeld in 2. Schwangerschaft Also sollte ich die 1. Elternzeit lieber von 1,2 Jahren auf zwei Jahre verlängern und dann so schnell wie möglich einen Teilzeitvertrag der für die Elternzeit gilt, machen lassen, damit ich den Vollzeitjobanspruch nicht verliere und damit ich bei erneuter Schwangerschaft das volle Mutterschaftsgeld genießen kann welches mir in der 1. Schwangerschaft zugestanden hat? Meinen sie der Chef durchschaut mein Vorhaben mit der zweiten Schwangerschaft? Welches Argument könnte ich bringen für die Verlängerung der 1. Elternzeit? Mir war am Anfang nicht bewusst, dass ich so schnell wieder ein zweites Kind möchte bzw. dass man sonst Nachteile hat wenn man es nicht gerissen anstellt. Ich bin bereits 37 Jahre, da muss ich nun etwas planen. Wenn das Kind(später DIE Kinder) noch so klein sind, möchte ich erstmal in Teilzeit arbeiten. Danke Eure Hilfe! Julie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gibt es dazu schon ein vorheriges Posting? Klingt so aus dem Zusammenhang gerissen- bitte komplett posten. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du kannst um Verlängerung bitten. Kannst ja offen sagen dass Du Dir gerne die Option Vollzeit zu arbeiten sichern möchtest und Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest. Er kann ablehnen. Kann aber auch zustimmen. Von der neuen Scheangerschaft würde ich noch nix sagen. Wegen Elterngeld. Februar und März gehen mit 0€ in die neue Berechnung, Du solltest versuchen schon ab Februar zu arbeiten.


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