Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Schwangerschaft Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld

Frage: 2. Schwangerschaft Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld

noreia

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Hallo, ich bin zum 2. Mal schwanger und mein 1. Kind ist 1 1/2 Jahre alt. Bei meiner letzten Schwangerschaft habe ich bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt, habe jedoch schon nach einem Jahr wieder auf 400 € Basis bei ihm angefangen. Wie läuft das jetzt mit dem neuen Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld? Habe mich auch schon bei der Krankenkasse informiert aber zwei unterschiedliche Aussagen von zwei Mitarbeitern bekommen. Sollte ich jetzt die erste Elternzeit beenden oder geht das ineinander über ??? Irgendwie is das alles ziemlich kompliziert.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am besetn die erste EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden-dann bekommen Sie MG von KK und Ag Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Lässt du alles so laufen, dann bist du im Mutterschutz fürs 2. Kind noch in Elternzeit (die läuft nämlich ganz normal weiter und wird durch die 2. Geburt nicht unterbrochen) und auf 400 Euro-Basis beschäftigt. Dann berechnet sich das Elterngeld auf Basis deines Einkommens zwischen dem 1. Geburtstag des 1. Kindes und dem Beginn des neuen Mutterschutz. Liegen dazwischen keine 12 Monate, dann werden die fehlenden aus der Zeit vor dem ersten Mutterschutz herangezogen. Als Mutterschaftsgeld bekommst du so nur die 13 Euro von der KK (und sofern dein Arbeitslohn ca 390 Euro übersteigt unter Unständen noch die Aufstockung bis zu deinem Lohn von deinem AG). Wenn du aber die laufende EZ zum Beginn des neuen Mutterschutz beendest, dann bekommst du das Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitvertrag. (und die freigewordene Elternzeit kannst du hinten anhängen). Gruß Sabine


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