Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bei mir gibt es folgende Situation: Meine Elternzeit (habe die vollen 3 Jahre genommen) läuft Ende Dezember aus. Danach sollte ich meine bisherige berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen. Da ich aber wieder schwanger bin, wäre das nur für ca. 5 Wochen bis mein neuer Mutterschutz beginnt. Mein Arbeitgeber hat mir nun angeboten, mein Arbeitsverhältnis für diese 5 Wochen ruhen zu lassen, damit das Problem mit den Vertretungen besser geregelt werden kann (natürlich nur wenn ich zustimme). Nach der 2. Elternzeit kann ich dann wieder einsteigen. Meine Frage ist nun, wie das in diesem Falle mit dem Mutterschaftsgeld aussieht? Habe ich trotzdem Anspruch auch wenn mein Arbeitsverhältnis für die 5 Wochen ruht? Gibt es hierzu schon eine Regelung bzgl. Elterngeld? Besten Dank für Ihre Antwort! Tine
Hallo, die Bemessungsgrundlage für diese Zeit ist dann eben gleich Null. Somit bekommen Sie wenig MG und haben das Problem der KK. Die müssen Sie auch zahlen. Am besten wäre es, Urlaub aufzubrauchen oder arbeiten zu gehen. Gruß, NB
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