Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Mutterschaftsgeld bei Provisionsanspruch

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Mutterschaftsgeld bei Provisionsanspruch

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im Vertriebsaußendienst tätig und bekomme aufgrund einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine monatliche ergebnisabhängige Provisionszahlung zzgl. zum Festgehalt. Diese Zahlungen werden immer zum Ende des Folgemonates (z.B. 25.11.) für den davor liegenden Monat (z.B. Oktober bezahlt). Inwiefern habe ich bei Beginn des Mutterschutzes am 20.April und Ende am 27.Juli Anspruch auf entsprechende Provisionszahlungen ? a.) für den Zeitraum April wobei die Zahlungen erst Ende Mai fällig werden und ich aufgrund von geplanten Urlaub im April effektiv nicht arbeiten werde. b.) für die Monate Mai, Juni, Juli in welchen der Mutterschutz besteht und die Zahlungen der Provision während (Ende Juni für Juli) bzw. nach Ablauf des Mutterschutz (Ende August für Juli) fällig wurden. Ich weiß dass sich das Mutterschaftsgeld anhand des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Monate bzw. der letzten 13 Wochen errechnet. Da mein Einkommen aufgrund des hohen monatlichen Provisionsanteils (ca. 70%) stark variiert interessiert mich wie erbrachte provisionsabhängige Leistungen welche rückwirkend (einen Monat später) normalerweise gezahlt werden berücksichtigt werden. Für ihre kompetente Antwort danke ich Ihnen im voraus. m.f.G.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, MG bekommen Sie gem. dem Durchschnitt der 13 letzten Wochen vor der Schutzfrist. Es werden da die Auszahlungen der letzten 13 Wo. genommen. Nach herrschender Rechtsprechung gehört zu diesem Durchschnittsverdienst auch der auf Provisionen beruhende Anteil des Einkommens. Ist natürlich unglücklich, wenn Sie da wegen Urlaubs nicht arbeiten. Fragen Sie mal bei der KK an, ich denke, das wird leider unerheblich sein. Wenn Sie in EZ gehen, bekommen Sie nach dem Mutterschutz doch keine Provision mehr. Liebe Grüsse, NB


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